Steuerberater Haustürgeschäfte
Günter Hässel, WP/StB/RB und Sprecher des Anwenderbeirats von
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Die Beauftragung eines Steuerberaters mit einem Existenzgründungsbericht kann ein Haustürgeschäft sein

BGH vom 15.11.2007, III ZR 295 / 06, NJW 2008 S. 435 = DStR 2008 S.2512 m. Anm. Meixner/Schröder = Stbg 2009 S. 464 mit Anmerkung von Pestke

BGB § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 312 Abs. 3 Nr. 1, § 355 

Dumm gelaufen! 

Ein Steuerberater besucht eine Mandantin auf ihren und ihres Ehemanns Wunsch in deren Privatwohnung. Sie wollte beraten werden zur Frage, ob sie sich als Mitinhaberin eines Fitness-Studios selbständig machen soll. Der Steuerberater behauptet, dass er beauftragt worden sei, einen Existenzgründungsbericht zu erstellen.  Er hat den Bericht auch erstellt.

Die Mandantin verweigerte die Zahlung des Honorars. Es kam zum Prozess. Im Laufe des Prozesses widerrief die Mandantin vorsorglich den Vertrag gemäß §§ 312, 355 BGB - Widerruf eines Haustürgeschäfts.

Der Steuerberater verlor den Streit in allen Instanzen. Ob der Auftrag zur Erstellung des Existenzgründungsberichts erteilt wurde, war offenbar gar nicht streitig. Vielmehr kam der der BGH zu dem Ergebnis, das die Erteilung des Auftrags zur Erstellung des Existenzgründungsberichts weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit der Mandantin (dem unternehmerischen Bereich) zugeordnet werden kann. Er rechnete den Auftrag der privaten Sphäre - also dem Verbraucherhalten - zu und kam damit zum Ergebnis, dass es sich um ein sogenanntes Haustürgeschäft handelte.

Da der Steuerberater hiermit offenbar gar nicht gerechnet hatte, wurde der Mandantin auch keine Widerrufsbelehrung erteilt. Die Frist von zwei Wochen zum Widerruf des Haustürgeschäfts begann daher nicht zu laufen und die Mandantin konnte im Prozess erfolgreich widerrufen.

Vorsicht also bei Hausbesuchen - vgl. hierzu Steuerberater Hausbesuche - , wenn diese der privaten Steuerberatung dienen. In Zweifelsfällen ist zu überlegen, ob man eine Widerrufsbelehrung erteilt und dann logischer Weise erst nach Verstreichen der Widerrufsfrist mit der Arbeit beginnt. 

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