Wahlkampfkosten steuerlich nicht absetzbar
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 17 vom 02.04.2020 auf sein Urteil vom 10.12.2020 hin. Danach sind Wahlkampfkosten steuerlich nicht abzugsfähig.
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 17 vom 02.04.2020 auf sein Urteil vom 10.12.2020 hin. Danach sind Wahlkampfkosten steuerlich nicht abzugsfähig.
Wir wurden gefragt, daher der nochmalige Hinweis: Der 148. COLLEGA-TAG am 24.04.2020 musste aus den bekannten Gründen abgesagt werden. Wir melden uns, sobald es absehbar ist, wann Veranstaltungen wieder durchgeführt werden können. Bis dahin wünschen wir allen Lesern: Bleiben Sie gesund.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Ihr COLLEGA-Team.
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Herzlichen Glückwunsch an die Mitglieder von COLLEGA e.V. zu ihrer Wahl als DATEV-Vertreterin / DATEV-Vertreter. Herzlichen Dank an unsere Leser für die überwältigende Berücksichtigung unserer Mitglieder. Wir wünschen allen gewählten DATEV-Vertretern viel Glück und Erfolg bei der Arbeit für unseren Berufsstand und danken ihnen herzlich für Ihren Einsatz. Ihr COLLEGA-Wochen-Ticker
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) weist in einer Mitteilung vom 03.04.2020 darauf hin, dass es "Corona-bedingte Beratungskosten fördert. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler sollen bis zu 4.000 Euro ohne Eigenanteil bekommen."