Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28.09.2021 zwei Schreiben veröffentlicht: "Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen; Änderung des BMF-Schreibens vom 19. August 2013..."
GZ IV C 3 - S 2221/19/10050 :002
und "Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen; Änderung des BMF-Schreibens vom 24. Mai 2017 – IV C 3 - S 2221/16/10001 :004 – (BStBl I S. 820), geändert durch BMF-Schreiben vom 6. November 2017 (BStBl I S. 1455)"
GZ IV C 3 - S 2221/21/10016 :001
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Danke für die zahlreiche Teilnahme.
Um 11:00 Uhr fand die ordentliche Mitgliederversammlung 2021 statt. Nach ausführlicher Berichterstattung durch den Vorstand erfolgte eine, wie immer, sehr harmonische Diskussion mit vielen Anregungen, insbesondere zu Fragen der Digitalisierung der Steuerberatungskanzleien. Der Jahresabschluss 2020 wurde durch unser Mitglied HBS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH geprüft, deren Geschäftsführerin Frau Dipl. Kfm. Regine Köppel, WP und StB den Antrag auf Entlastung des Vorstands stellte, dem die Mitgliederversammlung ohne Gegenstimme zustimmte.
Ab 13:00 Uhr fand dann der 149. COLLEGA-TAG statt.
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