Corona Sonderregelungen für Grenzpendler*innen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilte am 03.04.2020 mit, dass sich bei Grenzpendlern, die im Homeoffice arbeiten, Auswirkungen auf die steuerliche Aufteilung zwischen dem Wohnsitzstaat und dem Staat der Beschäftigung ergeben können.