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Privatnutzung eines betrieblichen Elektro- oder Hybrid-Kfz: neues BMF-Schreiben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am  05.11.2021 ein Schreiben "Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten; Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen" veröffentlicht.
GZ IV C 6 - S 2177/19/10004 :008
IV C 5 - S 2334/19/10009 :003

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