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Mietobjekt Fahrtkosten oder regelmäßige Tätigkeitsstelle

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 34/2016 vom 20.04.2016 auf sein Urteil vom 01.12.2015 (Aktenzeichen IX R 18/15) hin. Danach können Fahrtkosten zu einem Vermietungsobjekt bei den Einkünften auf Vermietung und Verpachtung mit der Pauschale von 0,30 € je gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die ungünstigere Entfernungspauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer ist nur dann anzusetzen, wenn das Vermietungsobjekt ausnahmsweise die regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters ist.

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Optimierung der betrieblichen Altersversorgung

Das  Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Newsletter vom 15.05.2016 darauf hin, dass am gleichen Tag ein Gutachten zu Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung veröffentlicht wurde.

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Unerlaubte Werbung in Bestätigungs-E-Mail

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Pressemitteilung 205/2015 auf sein Urteil vom 15.12.2015 (Aktenzeichen VI ZR 134/15) verwiesen. Danach verstößt eine Bestätigungsmail (zum Beispiel über eine Kündigung) gegen Grundsätze des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wenn sie Werbezusätze enthält.

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Betrug schließt Einkünfte nicht aus

Das Finanzgericht (FG) Münster hat mit Urteil vom 11.032.2016 (Aktenzeichen 4 K 3365/14 E) entschieden, dass (negative) Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen können bei einem vermeintlichen Kauf von Blockheizkraftwerken im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems.

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COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
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