136. COLLEGA-TAG am 29.04.2016
Der 136. COLLEGA-TAG stand im Zeichen der Digitalisierung der Kanzlei, der Kosteneinsparung und des Umweltschutzes.
Der 136. COLLEGA-TAG stand im Zeichen der Digitalisierung der Kanzlei, der Kosteneinsparung und des Umweltschutzes.
Der Vortrag von WP/StB/RB Günter Hässel am 136. COLLEGA-TAG diente der "Vorstellung und Besprechung der Muster-Verfahrensdokumentation".
Der Vortrag von StB Dr. Thomas Späth am 136. COLLEGA-TAG beleuchtete das Führen von Kassenbüchern aus der Sicht von GoBD.
Ministerialrat Dr. Friedrich Wilhelm Haug vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führte am 136. COLLEGA-TAG in die technischen und wirtschaftlichen Einzelheiten von ZUGFeRD ein und erläuterte die Möglichkeiten, die sich Steuerberatern und ihren kleinen und mittelständischen Mandanten bieten.
Markus Unger stellte am 136. COLLEGA-TAG am 29.04.2016 seinen innovativen Vorschlag vor, Mitarbeitern ein Dienstfahrrad unter Verwendung der 1% - Regelung zu überlassen. "Das ist gesund, schont die Umwelt und bringt zusätzlich Steuervorteile" meinte Unger.
Steuerberater Dieter Pfab und Marcus Römer stellten am 136. COLLEGA-TAG am 29.04.2016 das Projekt "Nachhaltige Steuerkanzlei" vor. Das Projekt wurde von der Gemeinnützigen Bayerischen Akademie für Umwelt, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung UG (AUGE) in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) entwickelt.
Kurt Hengsberger, vBP, StB, RB moderiert seit Jahren den aktuellen Block. So hat er auch am 136. COLLEGA-TAG am 29.04.2016 auf viele wichtige Änderungen und Ergänzungen hingewiesen, die sich insbesondere aus der Rechtsprechung ergeben haben.
Die Bundesregierung hat am 29.04.2016 eine Liste der Neuregelungen April/Mai 2016 veröffentlicht.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) schreibt am 30.04.2016 zu dem Thema ausführlich und weist auf die Tücken hin, die durch die Beschäftigung von Haushaltshilfen entstehen können.
Das Niedersächsische Finanzgericht weist in seiner Presseinformation vom 20.04.2016 auf sein Urteil vom 25.02.2016 (Aktenzeichne 1 K 169/15) hin, in dem es zur Frage der Abzugsfähigkeit von Studienkosten Stellung genommen hat.