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Frist 31. Mai beachten

Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) weist in seiner Presseinformation vom 16.03.2016 auf sein Urteil vom 11.02.1016 (Aktenzeichen 5 K 112/15) hin. Danach muss der Betreiber einer Photovoltaikanlage, die auch Strom zum privaten Verbrauch produziert, bis spätestens 31. Mai des auf die Anschaffung folgenden Jahres dem Finanzamt gegenüber erklären, ob er die Anlage einem Unternehmen zuordnet. Nach Ablauf dieses Termin kann der Vorsteuerabzug nicht mehr geltend gemacht werden.

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Nutzungsausfallentschädigung immer Betriebseinnahme

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 36/2016 vom 11.05.2016 auf sein Urteil vom 27.01.2016 (Aktenzeichen X R 2/14) hin. Danach ist die Nutzungsausfallentschädigung für ein teilweise auch privat genutztes Kraftfahrzeug in voller Höhe Betriebseinnahme, wenn das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugordnet ist.

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Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern auch für Tierärzte

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 83/2016 vom 10.05.2016 auf sein Urteil vom 10.05.2016 (Aktenzeichen VI ZR 247/15) hin. Danach sind die in der Humanmedizin entwickelten Rechtsgrundsätze hinsichtlich der Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern, insbesondere auch bei Befunderhebungsfehlern, auch im Bereich der tierärztlichen Behandlung anzuwenden.

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Dauernde Last: BMF ändert sein Schreiben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 06.05.2016 das BMF-Schreibens vom 11. März 2010, BStBl I Seite 227 geändert, da der BFH hat mit Urteil vom 12.05.2015 (Aktenzeichen IX R 32/14) entschieden hat, dass Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer gleitenden Übergabe von Privatvermögen grundsätzlich weiterhin als Rente oder dauernde Last abgezogen werden können, wenn die Vermögensübertragung vor dem 1. Januar 2008 vereinbart worden war.

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Freies WLAN

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) weist am 12.05.2016 auf Seite 1 darauf hin, dass die große Koalition beschlossen habe, die rechtlichen Auflagen für öffentliche betrieben Drahtlos-Netzwerke abzuschaffen.

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Scheidung: Bisherige Wohnung

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 13.05.2016 auf einen Beschluss des 12. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.01.2016 (Aktenzeichen 12 UF 170/15) hin. Danach besteht Mitwirkungspflicht an Mietvertragsentlassung schon vor der Scheidung.

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COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
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