Der 131. COLLEGA Tag
Der 131. COLLEGA Tag am 26.09.2014, dieser Nachmittag lohnt sich für alle Teilnehmer.
Der 131. COLLEGA Tag am 26.09.2014, dieser Nachmittag lohnt sich für alle Teilnehmer.
Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) veranstaltet am
18.09.2014 in Kempten,
21.10.2014 in Nürnberg,
22.10.2014 in Würzburg
Seminare zur Einführung in den Datenschutz. WP/StB/RB Günter Hässel, Datenschutzbeauftragter des LSWB erläutert, wie Kanzleiinhaber sich mit sehr wenig Aufwand mit den Grundzügen des Datenschutzes vertraut machen können. Das Seminar fand bereits am 02.07.2014 beim LSWB in München statt und wurde sehr gut beurteilt.
Schwerpunkte:
Praxisnahe Erläuterungen und ausführliche Arbeitsunterlagen ermöglichen es, den ungeliebten Stoff einfach in der Kanzlei umzusetzen.
Hinweise: Das von den Teilnehmern sehr gut beurteilte Seminar wird wiederholt. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Kontaktdaten.
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2014+++
15.09.2014
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat am 26.08.2014 zum Entwurf des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) des IDW Prüfungsstandards für die Prüfung von Finanzanlagevermittlern Stellung genommen.
Basis ist die zum 01.01.2013 in Kraft getretene Finanzanlagevermittlungsverordnung, die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Zusammenarbeit mit juris GmbH im Internet veröffentlicht wurde: Link
Hierzu hat das IDW am 14.03.2014 den "Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Prüfung von Finanzanlagevermittlern i.S.d. § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) (IDW EPS 840)" veröffentlicht. Link zur IDW_EPS_840.
Die Stellungnahme des DStV vom 24.08.2014 ist auf der Homepage des DStV veröffentlicht. Link zur Homepage DStV
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2014+++
15.09.2014
In "Steuerrecht aktuell" wird nochmals auf die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 08.07.2014 hingewiesen. Als Ergebnis ist zu erwarten, dass sich die Besteuerungssituation für Unternehmensnachfolger nicht verbessern wird.
Auch "Steuerrecht aktuell" befürchtet, dass das Bundesverfassungsgericht den Vergünstigungen für Unternehmensnachfolger in der bestehenden Form nicht zustimmen wird.
Das "Steuerrecht aktuell" hat seinen Bericht auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Steuerrecht aktuell.
Hinweis von Herrn Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Wilhelm Schwarzmayr, München. Danke
Erbschaftsteuer Unternehmensverschonung verfassungswidrig?
Das Bundesverfassungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung am 08.07.2014 an der derzeitigen Regelung der Begünstigung von Erben von Unternehmen kein gutes Haar gelassen
Der Gesetzgeber wollte die Unternehmensnachfolge zum Schutz von Arbeitsplätzen und zur Erhaltung der Liquidität besonders in klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) begünstigen. Dafür hat er eine in der Praxis manchmal als recht schwerfällig bezeichnete Regelung geschaffen, die aber der auch die von den Unternehmern geforderten Entlastung recht weitgehend ermöglichte.
Da fühlten sich die Besitzer nicht betrieblicher Vermögen benachteiligt. Und wie das halt in solchen Fällen immer ist, wurden erst die Finanzgerichte und nun das Bundesverfassungsgericht abgerufen, um zu entscheiden, ob eine dem Grundgesetz widersprechende Ungleichbehandlung vorliegt.
Soweit erkennbar, ist damit zu rechnen, dass die derzeitige Regelung das im Herbst 2014 zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgericht nicht überleben wird.
Unternehmensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge wird man wohl bis zum Ergehen des Urteils zurückstellen.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV)stellt auf seiner Homepage die Frage : "BVerfG nimmt die Vorteile für Unternehmenserben auseinander - Was nun?" Diese Frage wird nicht beantwortet - wie auch? -, aber es wird über die mündliche Verhandlung berichtet. Link zur Homepage DStV.
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2014+++
15.09.2014
Das Landgericht Düsseldorf hat am 25.06.2014 (Aktenzeichen 2b O 165/13) entschieden, dass der Verkehrsteilnehmer nur zu 50% haftet.
Das Polizeifahrzeug fuhr mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h, da es "nur" zu einem Einbruch in einer Schule gerufen worden war, hätte nach Ansicht des Gerichts eine Geschwindigkeit von 60 km/h auch gereicht und da wäre der Unfall vermeidbar gewesen. Der andere Verkehrsteilnehmer hatte einen Linksabbiegevorgang fortgesetzt, anstatt an den rechten Straßenrand zu fahren. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass beide Verkehrsteilnehmer zur Hälfte haften.
Das Urteil wird auf der Homepage von www.anwalt.de ausführlich besprochen.
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2014+++
15.09.2014
Seit 07.08.2014 ist das "Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz - LVRG) in Kraft. Die Stiftung Warentest hat festgestellt: "Doch bei der Umsetzung scheint noch einiges schief zu laufen." Sie hat daher eine Umfrage gestartet.
Trotz oder gerade wegen der durch den Gesetzgeber geschaffenen Günstigerstellung der Versicherungen wurde in einer unbekannten Zahl von Fällen die Auszahlungssumme über die neuen gesetzlichen Grenzen hinaus gekürzt oder das neue Gesetz wurde auf Auszahlungen angewendet, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes fällig geworden sind.
Es kann nur empfohlen werden, die Aktion der Stiftung Wartentest zu unterstützen. Nur das Bekanntmachen der Machenschaften einiger Versicherungen hilft, Betrügereien aufzudecken und künftig im Ansatz zu vermeiden.
Die Stiftung Warentest hat Informationen zu der Umfrage ihrer Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Stiftung Warentest.
Hinweis:
Bei Abschluss einer Lebensversicherung kann nur empfohlen werden, die "nicht garantierten", aber von den verkaufsgeschulten Vertretern als wahrscheinlich angepriesenen Gewinnbeteiligungen als das zu behandeln, was sie sind: Leere Versprechungen. Und wenn man dann die Summe der Einzahlungen einschließlich einer angemessenen Verzinsung mit dem vergleicht, was die Versicherung am Ende der Laufzeit garantiert, hat man eine wirklichkeitsnahe Entscheidungsgrundlage. Man muss hierbei berücksichtigen, dass in den Tarifen der meisten Kapitallebensversicherungen Leistungen für den Fall des Ablebens der versicherten Person enthalten sind. Um diese bewerten zu können, sollte man sich zusätzlich ein Angebot für eine sogenannte "Risikolebensversicherung" einholen. Eine derartige Versicherung zahlt die Versicherungssumme nur bei Ableben der versicherten Person.
Der Normalbürger ist den geschulten Versicherungsverkäufern immer unterlegen. Er ist daher gut beraten, wenn er sich Angebote von mehreren Versicherungen einholt. Man sollte sich Zeit für diese wichtige Lebensentscheidung nehmen. Immerhin verpflichtet man sich auf die sehr lange Zeit von bis zu 25 oder 30 Jahren, laufend einen bestimmten Betrag an die Versicherung zu bezahlen. Und daher sollte man auf seinem Recht bestehen, verbindlich zu erfahren, welche Gegenleistung man am Ende bekommt. Das Risiko, dass der Gesetzgeber irgendwann wieder in die Privatautonomie zum Nachteil der Versicherten eingreift, bleibt davon unberührt.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Viele Mitarbeiter der Versicherungen bemühen sich, Bürger bei dem nicht unwichtigen Teil der Altersvorsorge - der Lebensversicherung - korrekt zu beraten. Sicher gibt es auch Versicherungen, die ihre Kunden bei der Auszahlung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht über den Tisch ziehen. Die Umfrage der Stiftung Warentest wird - so ist es zu wünschen - die schwarzen Schafe erkennbar machen. Mögen diese Information zu fairen Leistungen (wie der Gesetzgeber sie im Titel seines neuen Gesetzes unterstellt) und gegebenenfalls sogar zur Marktbereinigung beitragen.
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2014+++
15.09.2014
Der Bund der Steuerzahler fordert, bei der offenbar geplanten Abschaffung des Solidaritätszuschlags nicht die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erhöhen.
Die Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) schreibt am 09.09.2014, dass der Bundesfinanzminister angeblich plant, den Soli abzuschaffen und zum Ausgleich andere Steuern zu erhöhen. Link zur Homepage der FAZ.
Hiergegen wendet sich der Bund der Steuerzahler in einer Pressemitteilung vom 09.09.2014 "BdSt warnt vor Steuererhöhungen". Link zur Homepage Bund der Steuerzahler.
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2014+++
15.09.2014
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dies mit Urteil vom 04.09.2014 (Rechtsache C-452/13) entschieden
Der EuGH hat eine Information über das Urteil auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage EuGH
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2014+++
15.09.2014