GoBD: Neue Regeln für Finanzbuchführung?
Der Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH (DWS-Verlag) hat das Merkblatt Nr. 1715 "Neue Regeln für die Finanzbuchführung?" veröffentlicht.
Der Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH (DWS-Verlag) hat das Merkblatt Nr. 1715 "Neue Regeln für die Finanzbuchführung?" veröffentlicht.
Devatax hat am 12.05.2016 gepostet: "Am gestrigen Mittwoch wurde in der Hauptgeschäftsstelle der Sparkasse in Straubing der Niederbayerische Gründerpreis verliehen. Die Devatax GmbH wurde dabei in der Kategorie „Konzept“ mit dem dritten Preis ausgezeichnet. Wir möchten hierbei ganz herzlich der Sparkasse Passau danken, die uns für diesen Preis vorgeschlagen hat."
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23.05.2016 einen Anwendungserlass zu § 153 AO veröffentlicht. Zitat: "Erkennt der Steuerpflichtige erst im Nachhinein die Fehlerhaftigkeit der von ihm abgegebenen Erklärung und kommt er seiner Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 AO unverzüglich nach, liegt weder eine Steuerhinterziehung noch eine leichtfertige Steuerverkürzung vor, wenn es sowohl am Vorsatz als auch an der Leichtfertigkeit fehlt."
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24.05.2016 die Taxonomien 6.0 vom 1. April 2016 veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24.05.2016 zur steuerlichen Behandlung von Spenden für die Opfer des Erdbebens in Ecuador am 16.04.2016 Stellung genommen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23.05.2016 mitgeteilt, wie Erträge aus der Beteiligung an ausländischen Investmentfonds zu behandeln sind.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 24/2016 vom 25.05.2016 auf sein Urteil vom 25.05.2016 (Aktenzeichen 5 AZR 135/16) hin. Danach sind die Regelungen des gesetzlichen Mindestlohns erfüllt, wenn Weihnachts- und Urlaubsgeld in monatlichen Teilbeträgen von 1/12 zusammen mit dem Monatslohn ausbezahlt werden.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 25/2016 vom 25.05.2016 auf sein vom Urteil vom 25.05.2016 (Aktenzeichen 5 AZR 298/15) hin. Es ging um die Frage, ob gesetzlich Versicherte während einer ambulanten Vorsorgekur gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Die Stiftung Warentest hat am 25.05.2016 eine Untersuchung von 19 Kinderfahrradhelmen veröffentlicht.