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Verjährung von Mängeln bei Photovoltaikanlage

Der Bundesgerichtshof (BHG) weist in seiner Pressemitteilung 95/2016 vom 02.06.2016 auf sein Urteil vom 02.06.2016 (Aktenzeichen  VII ZR 348/13) hin, nach dem die Verjährungsfrist für Nacherfüllungsansprüche für Arbeiten einer auf einer Tennishalle nachträglich errichteten Photovoltaikanlage fünf Jahre beträgt.

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Dashcam-Aufnahmen können Beweismittel sein

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart weist in einer Pressemittelung vom 18.05.2016 auf seinen Beschluss vom 04.05.2016 (Aktenzeichen 4 Ss 543/15) hin. Danach hat das Gericht es für grundsätzlich zulässig erachtet, in einem Bußgeldverfahren ein Video zu verwerten, das ein anderer Verkehrsteilnehmer mit einer „Dashcam“ aufgenommen hat.

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