Notebook Geschwindigkeit verbessern
Ein Anwender berichtet uns, dass er die Geschwindigkeit seines Notebooks deutlich erhöhen konnte durch den Austausch der Festplatte.
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Die Stiftung Warentest weist nochmals darauf hin, dass am 21.06.2016 die Widerrufsfrist für bestimmte Immobiliendarlehen endet.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Umsatzsteuerumrechnungskurse für Mai 2016 veröffentlicht.
Der Bundesgerichtshof (BHG) weist in seiner Pressemitteilung 95/2016 vom 02.06.2016 auf sein Urteil vom 02.06.2016 (Aktenzeichen VII ZR 348/13) hin, nach dem die Verjährungsfrist für Nacherfüllungsansprüche für Arbeiten einer auf einer Tennishalle nachträglich errichteten Photovoltaikanlage fünf Jahre beträgt.
Der Bundesfinanzhof (BFG) weist in seiner Pressemitteilung 39/2016 vom 01.06.2016 auf sein Urteil vom 04.02.2016 (Aktenzeichen III R 14/15) hin. Im Urteilsfall ging der BFH von einer kindergeldschädlichen Zweitausbildung aus.
Der Bundesfinanzhof (BFG) weist in seiner Pressemitteilung 40/2016 vom 01.06.2016 auf sein Urteil vom 10.03.2016 (Aktenzeichen VI R 58/14) hin. Danach stellen die Beiträge einer Rechtsanwalts-GbR zu ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung für die angestellten Rechtsanwälten keinen Arbeitslohn dar.
Das OLG Hamm weist in seiner Pressemittelung vom 23.05.2016 auf seinen Beschluss vom 03.05.2016 (Aktenzeichen 4 Ws 103/16) hin. Danach kann Wiedereinsetzung nur gewährt werden, wenn jemand eine Frist unverschuldet versäumt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemittelung vom 25.05.2016 auf seinen Beschluss vom 13.04.2016 (Aktenzeichen 11 U 127/15) hin. Danach besteht kein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch, wenn jemand beim Überqueren einer Gummilochmatte mit Schuhen mit hohen Absätzen stürzt und sich hierbei verletzt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart weist in einer Pressemittelung vom 18.05.2016 auf seinen Beschluss vom 04.05.2016 (Aktenzeichen 4 Ss 543/15) hin. Danach hat das Gericht es für grundsätzlich zulässig erachtet, in einem Bußgeldverfahren ein Video zu verwerten, das ein anderer Verkehrsteilnehmer mit einer „Dashcam“ aufgenommen hat.
COLLEGA Software GmbH weist darauf hin, dass ab sofort der Export und Import von Leistungen möglich ist. Das erleichtert insbesondere Anwendern im Mehrkanzleien-Betrieb die Übernahme von Leistungen, die in einer anderen Kanzlei erbracht wurden.