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Kindergeld für Elternteile, die im EU-Ausland leben

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 42/2016 vom 08.06.2016 auf seine Urteile vom 04.02.2016  (Aktenzeichen III R 17/13) und vom 10.03.2016 (Aktenzeichen III R 62/12) hin. Danach ist eine im EU-Ausland lebende geschiedenen Ehefrau kindergeldberechtigt, wenn das Kind bei ihr lebt und nicht der in Deutschland lebende Vater.

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Hochwasseropfer

Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) veröffentlicht in seinem Praxisticker 498 vom 10.06.2016 Hinweise zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden durch Unwetter mit Hochwasser im Mai und Juni 2016.

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COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
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