Herzlich willkommen in 2. Halbjahr - Neuregelungen im Juli 2016
Die Bundesregierung hat auf ihrer Homepage die ab 1. Juli 2016 in Kraft tretenden Neuregelungen bekannt gegeben.
Die Bundesregierung hat auf ihrer Homepage die ab 1. Juli 2016 in Kraft tretenden Neuregelungen bekannt gegeben.
Die Bundesregierung teilt mit, dass ab 2. Juli die Anträge für eine Kaufprämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden können. Die Förderrichtlinie gilt rückwirkend ab dem 18. Mai 2016.
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 109/2016 vom 29.06.2016 auf sein Urteil vom 29.06.2016 (Aktenzeichen VIII ZR 191/15) hin. Danach ist eine Standzeit von mehr als 19 Monaten vor der Erstzulassung bei einem Gebrauchtwagen kein Sachmangel.
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 44/2016 vom 24.06.2016 auf sein Urteil vom 09.03.2016 (Aktenzeichen I R 66/14) hin. Danach muss die volle Auskunftsgebühr zweimal entrichtet werden, wenn Organträger und Organtochter zum gleichen Sachverhalt eine verbindliche Auskunft beantragen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 45/2016 vom 29.06.2016 auf sein Urteil vom 28.04.2016 (Aktenzeichen IV R 20/13) hin. Danach ist die Beschränkung des Ausgleichs und Abzugs für Verluste aus betrieblichen Termingeschäften verfassungsgemäß.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Umsatzsteuerumrechnungskurse für Juni 2016 veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 16.06.2016 das BMF-Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" vom 18.01.2016 ergänzt und die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12.01.2016 (Aktenzeichen IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14) als Revisionsverfahren von grundsätzlicher Bedeutung bezeichnet.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 28.06.2016 "Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Unwetterlage von Ende Mai/Anfang Juni 2016 in Deutschland" verkündet.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 33/2016 vom 29.06.2016 auf sein Urteil vom 29.06.2016 (Aktenzeichen 5 AZR 716/15) hin. Danach sind Bereitschaftszeiten mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.
Die Bundesregierung teilt in ihrer Pressemitteilung vom 28.06.2016 mit, dass der gesetzliche Mindestlohn ab Januar 2017 auf € 8,84 angehoben werden soll.