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Schweizerische Altersvorsorge - einkommensteuerliche Behandlung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 27.07.2016 auf die einkommensteuerliche Behandlung der Beiträge zu den Vorsorgeeinrichtungen nach der zweiten Säule der schweizerischen Altersvorsorge (berufliche Vorsorge) hin.

Zitat aus dem Schreiben des BMF:
"Leibrenten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der land-wirtschaftlichen Alterskasse, aus den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen unterliegen seit 2005 in Deutschland grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung. Hierzu gehören auch Leibrenten und andere Leistungen aus vergleichbaren ausländischen Versorgungseinrichtungen."

Das Schreiben umfasst 37 Seiten, in denen sehr ausführlich auf die Einzelheiten eingegangen wird.

Das BMF hat das Schreiben vom 27.07.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 31/2016
01.08.2016

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