Wiederholung des Aufrufs von COLLEGA-Wochen-Ticker 31/2016 Erfahrungen mit GoBD
Die Bundessteuerberaterkammer hat die regionalen Steuerberaterkammern gebeten, über bisherige Erfahrungen in der Praxis mit den GoBD zu berichten.
Die Bundessteuerberaterkammer hat die regionalen Steuerberaterkammern gebeten, über bisherige Erfahrungen in der Praxis mit den GoBD zu berichten.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 28.07.2016 die Richtsatzsammlung 2015 bekannt gemacht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 01.08.2016 die "Neufassung der Muster für Personen und Gesellschaften i. S. d. § 3 StBerG und für Lohnsteuerhilfevereine, Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen und Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen" bekannt gemacht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 53/2016 vom 03.08.2016 auf sein Urteil vom 12.05.2016 (Aktenzeichen II R 17/14) hin. Danach muss ein Zeitungsverlag die Namen und Adressen sämtlicher Auftraggeber von Anzeigen der Rubrik "Kontakte", in denen sexuelle Dienstleistungen beworben wurden, herausgeben.
Beck-Online weist auf das Urteil der Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28.07.2016 (Aktenzeichen 12 K 8122/13) hin. Da eine Erschließungsmaßnahme erst nach 70 Jahren beendet worden ist, mussten die Grundstückseigentümer sämtliche seit 1937 (!) angefallenen Erschließungskosten bezahlen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weist in seiner Pressemitteilung 50/2016 vom 04.08.2016 auf seinen Beschluss vom 29.06.2016 (Aktenzeichen 1 BvR 3487/14) hin. Danach muss es hingenommen werden, dass eine Behauptung wahrer Tatsachen über einen drei Jahre zurückliegenden Rechtsstreit in einem Internet-Portal veröffentlicht wird.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 81/2016 vom 20.07.2016 auf sein Urteil in der Rechtssache C-341/15 "Hans Maschek / Magistratsdirektion der Stadt Wien – Personalstelle Wiener Stadtwerke" hin. Tenor: "Beendet ein Arbeitnehmer von sich aus sein Arbeitsverhältnis, hat er Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, wenn er seinen bezahlten Jahresurlaub ganz oder teilweise nicht verbrauchen konnte."
Die Hamburgische Notarkammer weist in ihrem Presseportal am 03.08.2016 "Unternehmensnachfolge im internationalen Kontext" auf wichtige Einzelheiten hin.
Das Portal "Kostenlose Urteile" weist in seinem News-Letter vom 01.08.2016 auf ein Urteil vom 11.11.2015 des Amtsgerichts Essen-Steele (Aktenzeichen 17 C 61/15) hin. Danach steht einem Wohnungsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Rückzahlung des Werklohns des Schlüsseldienstes zu.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 04.08.2016 auf seinen Beschluss vom 21.06.2016 (Aktenzeichen 28 W 14/16) hin. "Die beabsichtigte Klage einer VW-Kundin, die im Jahre 2011 einen VW Polo mit einem Dieselmotor erworben hat, der vom sog. Abgasskandal betroffen ist, und die deswegen vom Hersteller - gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs - die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs verlangt, hat hinreichende Aussichten auf Erfolg."