Europäisches Recht in 23 Sprachen
Die Europäische Kommission hat ein Portal unter dem Namen "Europäisches Justizportal" veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat ein Portal unter dem Namen "Europäisches Justizportal" veröffentlicht.
Küffner Maunz Langer Zugmaier haben auf ihrer Homepage ihren Newsletter 26/2016 veröffentlicht mit Hinweisen zu Änderungen beim Umsatzsteuerrecht anderer EU-Länder.
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seinen Pressemitteilungen 151/2016 und 152/2016 darauf hin, dass am 27.09.2016 über zwei derartige Fälle verhandelt werden wird.
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seinen Pressemitteilungen 59/2016 vom 07.09.2016 auf sein Urteil vom 15.06.2016 (Aktenzeichen II R 24/15) hin, nach dem Abfindungszahlungen an einen Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 05.09.2016 darauf hin, dass das BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2014 (BStBl I S. 1586) geändert wurde.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 02.09.2016 darauf hin, unter welchen Voraussetzungen Teilwertabschreibungen möglich sind.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 24.08.2016 darauf hin, wann ein Verzicht auf eine vereinbarte Vergütung als Aufwandsspende zu behandeln ist.
Auf der Website "rueckzahlung-spanien.de Christoph Preis" ist ein Hinweis erschienen. Zitat: "In seinem am 21. Dezember 2015 erlassenen Urteil bestätigte das Oberste Gericht Spaniens, dass Banken gemeinsam mit den Bauträgern zur Rückzahlung von geleisteten Anzahlungen an die Immobilienkäufer verpflichtet sind, falls die Immobilien von den Bauträgern nicht rechtzeitig übergeben bzw. fertiggestellt wurden."
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 05.09.2016 auf sein Urteil vom 12.07.2016 (Aktenzeichen 10 U 83/15) hin. Danach ist ein von einer dritten Person handschriftlich verfasstes und vom Testierenden eigenhändig unterschriebenes Testament ein im zivilrechtlichen Sinne formunwirksames Testament, aber keine im strafrechtlichen Sinne unechte Urkunde.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an diesen Veranstaltungen. Unser Ziel ist es, Ihnen durch bewusst kurz gefasste und praxisbezogene Vorträge hohen Nutzen zu bieten.