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Reiserecht Mehrkosten für Vertragseintritt bei Verhinderung

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 170/2016 vom 27.09.2016 auf seine Urteile vom 27.09.2016 (Aktenzeichen X ZR 107/15 und X ZR 141/15) hin. Danach kann ein Reiseveranstalter von einem Reisenden bei einem Pauschal-Reisevertrag Mehrkosten verlangen, wenn der Reisende die Reise nicht antreten kann und einen Dritten für den Eintritt in den Reisevertrag vorschlägt.

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Rückkaufangebot Argentinien Anleihen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt in seinem Schreiben vom 29.09.2019 zur kapitalertragsteuerlichen Behandlung des Rück­kau­f­an­ge­bots von Ar­gen­ti­ni­en-An­lei­hen; "Sett­le­ment Pro­po­sal" der Re­pu­blik Ar­gen­ti­ni­en vom 17. Fe­bru­ar 2016 und vom 15. Au­gust 2016 Stellung.

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