• COLLEGA e.V.

Gebäudesanierung bei Überschreitung der 15% Grenze

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 62/2016 vom 28.09.2016 auf seine Urteile vom 14.06.2016 (Aktenzeichen  IX R 25/14, IX R 15/15, IX R 22/15) hin. Danach sind die Kosten für alle Reparaturmaßnahmen als anschaffungsnahe Herstellungskosten eines Gebäudes zu behandeln, wenn die Summe innerhalb von drei Jahren seit der Anschaffung 15% der Anschaffungskosten des Gebäudes überschreitet.

Weiterlesen

Drucken E-Mail

COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
für Angehörige der steuer- und rechtsberatenden
sowie wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

Holzhäuseln 37 · 84172 Buch am Erlbach
Tel. 08709/92230 · Fax 08709/922333 · E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!