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Zeiterfassung

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) weist in seiner Pressemitteilung 05/2014 vom 26.08.2014 auf sein Urteil vom 17.02.2014 (Aktenzeichen 16 Sa 1299/13) hin. Danach berechtigen unkorrekte Eingaben bei der Zeiterfassung zur fristlosen Kündigung.

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Kritik an der geplanten Selbstanzeige-Regelung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 27.08.2014 einen Referentenentwurf zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige vorgelegt. Positiv ist zu bewerten, dass Sonderregelungen für die Berichtigung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen geplant sind. Weitere dringend erforderliche straffreie Korrekturmöglichkeiten für Unternehmen sucht man ebenso vergebens wie Regelungen zur Bestrafung oder wenigstens Eindämmung der Steuerverschwendung.

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Freie Wahl der Steuerberaters

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 23.08.2012 (Aktenzeichen 8 AZR 804/11) entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht verlangen kann, dass ein Mitarbeiter seine Steuererklärung von einer bestimmten Steuerberatungsgesellschaft erstellen lässt.

Der Arbeitnehmer war im Ausland tätig, Fragen des internationalen Steuerrechts bestimmten die Höhe seiner steuerlichen Belastung, die Versteuerung ging zu Lasten des Unternehmers.

Daher wollte der Arbeitgeber eine bestimmte Steuerberatungsgesellschaft einschalten, offenbar da diese mit internatonalen Steuerfragen besonders vertraut sein sollte.

Das BAG kam zu dem Ergebnis, es sei vorstellbar, dass der Arbeitgeber oder die von ihm ausgewählte Steuerberatungsgesellschaft dem Steuerberater des Arbeitnehmers zuarbeiten.

Das BAG hat das Urteil vom 23.08.2012 (Aktenzeichen 8 AZR 804/11) auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesarbeitsgericht.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2014+++
01.09.2014

 

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KiStAM Bürokratiemonster

Der Präsident der Bundesteuerberaterkammer, Dr. Horst Vinken, schildert in einem Gastkommentar in Der Betrieb Nr. 35 vom 29.08.2014 die Schwierigkeiten des Kirchsteuerabzugs durch mittlere und kleine Unternehmen.

Es geht darum, dass Gesellschaften auf Gewinnausschüttungen an ihre Gesellschaft ab 2015 nicht nur Kapitalertragsteuer, sondern auch Kirchensteuer einbehalten müssen. Um dies zu ermöglichen, hat die Finanzverwaltung ohne sich bei Unternehmensverbänden oder Beratern zu informieren, also im Alleingang eine unbrauchbare Regelung geschaffen. Wieder ein Thema der Verschwendung von Steuergeldern und unnötiger Belastung der Bürger, Unternehmer und ihrer Berater.

Unternehmer bestraft man, wenn Sie Steuern hinterziehen. Ministerialbeamte dürfen Steuergelder ungestraft verschwenden, indem sie mit ihren unausgegorenen Vorschriften unausführbare Tatbestände schaffen.

Bereits beim Deutschen Steuerberaterkongress 2014 hat Vinken sich zu diesem Thema geäußert und es bedauert, dass die Regelung ohne Beteiligung der Steuerberater geschaffen wurde.

Die Bundessteuerberaterkammer hat die Rede ihres Präsidenten auf ihrer Homepage (dort Seite 18 ff) veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesteuerberaterkammer.

Der Betrieb hat den Gastkommentar von Vinken auf seiner Homepage veröffentlich. Link zur Homepage Der Betrieb.

+++COLLEGA-Wochen-Ticker 36/2014+++
01.09.2014

 

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