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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.10.2016 das Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und - Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2017 bekannt gemacht.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.10.2016 ein Schreiben veröffentlicht: Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR 2015; Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. März 2016 und 1. Februar 2017.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20.10.2016 ein Schreiben veröffentlicht: Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2017.
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Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) weist in seiner Pressemitteilung 113/16 auf sein Urteil in der Rechtssache C-148/15 Deutsche Parkinson Vereinigung e. V. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. hin. Danach verstößt die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegen Unionsrecht.
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Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 14.10.2106 auf sein Urteil vom 26.08.2016 (Aktenzeichen 7 U 22/16) hin. Danach muss ein Autofahrer, der bei Grünlicht in eine Kreuzung einfährt und dann aufgrund eines Rückstaus den Kreuzungsbereich für längere Zeit nicht räumen kann, sich vergewissern, dass eine Kollision mit dem Querverkehr, der nach mehreren Sekunden Grünlicht für seine Fahrtrichtung in die Kreuzung einfährt, ausgeschlossen ist.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 66/16 vom 19.10.2016 auf sein Urteil vom 12.05.2016 (Aktenzeichen II R 39/14) hin. Danach wird die Grunderwerbsteuer nicht geändert, wenn der Käufer insolvent wird und den Kaufpreis nicht vollständig bezahlen kann.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 185/2016 vom 20.10.2016 auf seine Urteile vom 20.10.2016 (Aktenzeichen III ZR 278/15, 302/15 und 303/15) hin. Danach kann das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung der beklagten Stadt vorliegen, wenn der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe einem gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII*** anspruchsberechtigten Kind trotz rechtzeitiger Anmeldung des Bedarfs keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellt.
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