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Kosten für "Herrenabende" als Betriebsausgaben abzugsfähig

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 72/2016 vom 30.11.2016 auf sein Urteil vom 13.07.2016 (Aktenzeichen  VIII R 26/14) hin. Zu entscheiden war diese Rechtsfrage (Zitat): "Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ..." .

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