• COLLEGA e.V.

Ein gutes neues Jahr

Danke
für Ihr Vertrauen und für die gute Zusammenarbeit in 2016.

COLLEGA
 wünscht allen Leserinnen und Lesern des COLLEGA-Wochen-Ticker
den Mitgliedern von COLLEGA e.V.
den Kunden und Partnern von COLLEGA Software GmbH
sowie allen Kolleginnen und Kollegen
Glück und Erfolg bei bester Gesundheit und in Frieden
im neuen Jahr 2017.

Wir freuen uns auf viele Kontakte mit Ihnen
und eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Ihre Teams von
COLLEGA e.V.       COLLEGA Software GmbH

 

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Aufwand für ein Betriebsgebäude auf einem auch im Eigentum des Ehegatten befindlichen Grundstücks

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 16.12.2016 aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 09.03.2016 (Aktenzeichen X R 46/14) "die BMF-Schreiben vom 3. Mai 1985 (BStBl I S. 188) und vom 5. November 1996 (BStBl I S. 1257) aufgehoben" und zur steuerlichen Behandlung der Aufwendungen beim Unternehmer und beim Nicht-Unternehmer-Ehegatten Stellung genommen.

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Straffreies Schwarzfahren

Das Amtsgericht Eschwege hat mit Urteil vom 12.11.2013 (Aktenzeichen 71 Cs – 9621 Js 14035/13) einen Mann, der dreimal beim Schwarzfahren erwischt worden war, von dem Vorwurf der Erschleichens einer Beförderung durch ein Verkehrsmittel gemäß § 265 a Strafgesetzbuch (StGB) freigesprochen. Mit dem Hinweis auf dieses kuriose Urteil dürfen wir das Jahr 2016 beenden.   

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COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
für Angehörige der steuer- und rechtsberatenden
sowie wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

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