Ein erfolgreiches neues Jahr
wünschen wir unseren Lesern - wenig Sorgen, wenig Stress, wenig Ärger aber viel Glück, Erfolg und Freude sowie immer beste Gesundheit!
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Die Bundesregierung hat auf ihrer Homepage eine große Anzahl von Neuerungen bekannt gemacht, die ab Januar 2017 gelten.
Die Steuerberaterkammer München veranstaltet am 25. Januar 2017 ein Seminar "Gebührenrecht der Steuerberater: Optimierung für eine gewinnbringende Kanzleiverwaltung"
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15.12.2016 unter dem Titel "Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2017" die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2017 veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15.12.2016 zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18.12.2014 (Datum ist richtig, veröffentlicht im BStBl 2015 II Seite 670) Stellung genommen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.12.2016 zur Anwendung des Urteils des Bundesfinanzhof (BFH) vom 21.10.2015 (Aktenzeichen IV R 6/12) Stellung genommen und das BMF-Schreibens vom 25. Juni 2008, BStBl I 2008 Seite 682 geändert.
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 77/2016 vom 21.12.2016 auf sein Urteil vom 20.10.2016 (Aktenzeichen V R 26/15) hin. Danach wirkt eine Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 27.12.2016 die Liste der anhängigen Verfahren aktualisiert.