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Wohngeldnachzahlungen innerhalb eines Jahres geltend machen

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 11/2017 vom 25.01.2017 auf sein Urteil vom 25.01.2017 (Aktenzeichen VIII ZR 249/15) hin. Zu entscheiden war die Frage, ob eine Wohngeldnachzahlung auch dann innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden muss, wenn die Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung nicht rechtzeitig erstellt hat.

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