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Umsatzsteuerliche Behandlung eines Erdgasspeichers

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 23.01.2017  ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Erdgasspeichern Stellung genommen.

Zitat aus dem Schreiben des BMF vom 23.01.2017:
"Zum Erdgasnetz gehören auch die Erdgasspeicheranlagen, deren Zugang ausschließlich über eine Erdgasleitung erfolgt, die fest und dauerhaft an das Erdgasverteil- bzw. Erdgasübertragungsnetz angeschlossen ist."

Das BMF hat das Schreiben vom 23.01.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BMF

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2017
06.02.2017

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http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html

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