Revisionssicheres elektronisches Kassenbuch COLLEGA-Betaversion ist fertig
COLLEGA Software GmbH stellt ausgewählten Testanwendern das revisionssichere elektronische Kassenbuch zur Erprobung in der Beta-Version zur Verfügung.
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Die Steuerberaterkammer München veranstaltet am Dienstag, 28. März 2017 ein Tagesseminar zu diesem Thema. Der Referent Günter Hässel, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand stellt die von ihm entwickelten Kopiervorlagen für Verfahrensdokumentationen vor. Fachberater für "Controlling und Finanzwirtschaft" können 2 Stunden 30 Minuten für den Nachweis über die Erfüllung der Fortbildungspflicht im Sinne der Fachberater-Richtlinien angerechnet bekommen.
Die Deutsche Rentenversicherung hat auf Ihrer Homepage eine Liste der ab 01.01.2017 gültigen Mindestlöhne veröffentlicht.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 18.01.2017 ein Schreiben "Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2017" und eine Liste der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Stand 01.01.2017 veröffentlicht.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 06.02.2017 ein Schreiben "Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens; Erteilung von Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster in Form von schreibgeschützten Dateien (§ 10b EStG, § 50 EStDV)" veröffentlicht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 10 vom 07.02.2017 auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28.11.2016 (Aktenzeichen GrS 1/15) hin. Danach verstößt der Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.
Gerade noch rechtzeitig zur Faschingszeit hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Pressemitteilung 9 vom 07.02.2017 veröffentlicht, in der er auf sein Urteil vom 30.11.2016 (Aktenzeichen V R 53/15) hinweist, nach dem eine Kostümparty eines Karnevalsvereins keinen Zweckbetrieb darstellt.
Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist unter dem Aktenzeichen IX R 37/16 ein Verfahren anhängig, bei dem es darum geht, ob der Verkauf einer eigen genutzten Ferienwohnung (Zweitwohnung) innerhalb der Spekulationsfrist steuerbefreit ist.