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Bausparkassen dürfen kündigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 21/2017 auf seine Urteile vom 21.02.2017 (Aktenzeichen XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16) hin. "Danach sind Bausparverträge im Regelfall zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündbar."

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