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Stufenweise Ermittlung der zumutbaren Belastung

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 19/2017 vom 29.03.2017 auf sein Urteil vom 19.01.2017 (Aktenzeichen VI R 75/14) hin. Danach hat die Berechnung der zumutbaren Belastung zu Gunsten der Steuerpflichtigen anders zu erfolgen als dies von der Finanzverwaltung bisher gehandhabt wird.

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