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Filesharing Haftung für Familienanschluss

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 46/2017 vom 30.03.2017 auf sein Urteil vom 30.03.2017 (Aktenzeichen I ZR 19/16 – Loud) hin. Danach obliegt dem  Anschlussinhaber im Rahmen einer sogenannten sekundären Darlegungslast und des Zumutbaren die Verpflichtung zu Nachforschungen sowie zu deren Mitteilung über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung.

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Pay by Call-Verfahren: Keine Haftung bei nicht autorisierter Nutzung

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 52/2017 vom 06.04.2017 auf sein Urteil vom 06.04.2017 (Aktenzeichen III ZR 368/16) hin. Danach hat der Betreiber eines über eine Premiumdienstenummer (0900) betriebenen "Pay by Call-Verfahrens" keinen Anspruch auf Entgelt, wenn der 13 jährige Sohn eines Inhabers eines Festnetzanschlusses unberechtigt kostenpflichtige Computerspiele in Anspruch nimmt.

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Zuständigkeiten bei Stundungen, Erlassen, Niederschlagungen, Billigkeitsmaßnahmen

Das Bundesfinanzministerium hat am 24.03.2017 gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu "Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO,
Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben" veröffentlicht.

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