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COLLEGA-HSC revisionssicheres Kassenbuch

Das revisionssichere elektronische Kassenbuch von COLLEGA-HSC kann bestellt werden - siehe COLLEGA-Wochen-Ticker 22/2017 
Es wurde zu viel gemogelt. Die Finanzverwaltung besteht jetzt darauf: Die Kasse muss täglich geführt werden. Den Nachweis der Vollständigkeit erbringt man entweder durch ein handgeschriebenes Kassenbuch oder durch ein nicht veränderbares elektronisches Kassenbuch. Das COLLEGA-HSC Kassenbuch ist "einfacher geht nicht" zu führen: Belegnummer, Datum, Bezeichnung, Betrag. Vier Eingaben und fertig. Und da Menschen Fehler machen, wurden diese beim Papierkassenbuch durchgestrichen und werden nun beim elektronischen Kassenbuch gelöscht. Und damit der Betriebsprüfer auch zufrieden ist, wird jede gelöschte Buchung gespeichert und bei jeder Auswertung durchgestrichen angezeigt. Wie beim Papierkassenbuch.  

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COLLEGA-HSC revisionssicheres Rechnungsprogramm

Wenn Rechnungen mit einem elektronischen Programm erstellt werden, müssen die elektronischen Dateien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Diese Dateien dürfen nicht verändert werden. Die Ausnahmen werden am Ende dieses Artikels beschrieben. Unveränderbare elektronische Rechnungen erstellen Steuerberater, Rechtsanwälte, Dienstleister und Handwerker mit dem COLLEGA-HSC Fakturierprogramm.

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Abgeltungsteuer

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 03.05.2017 zu "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016 (BStBl I S. 85) durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung" Stellung genommen.

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COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
für Angehörige der steuer- und rechtsberatenden
sowie wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

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