COLLEGA-HSC revisionssicheres Kassenbuch
Das revisionssichere elektronische Kassenbuch von COLLEGA-HSC kann bestellt werden - siehe COLLEGA-Wochen-Ticker 22/2017
Es wurde zu viel gemogelt. Die Finanzverwaltung besteht jetzt darauf: Die Kasse muss täglich geführt werden. Den Nachweis der Vollständigkeit erbringt man entweder durch ein handgeschriebenes Kassenbuch oder durch ein nicht veränderbares elektronisches Kassenbuch. Das COLLEGA-HSC Kassenbuch ist "einfacher geht nicht" zu führen: Belegnummer, Datum, Bezeichnung, Betrag. Vier Eingaben und fertig. Und da Menschen Fehler machen, wurden diese beim Papierkassenbuch durchgestrichen und werden nun beim elektronischen Kassenbuch gelöscht. Und damit der Betriebsprüfer auch zufrieden ist, wird jede gelöschte Buchung gespeichert und bei jeder Auswertung durchgestrichen angezeigt. Wie beim Papierkassenbuch.
COLLEGA-HSC revisionssicheres Rechnungsprogramm
Wenn Rechnungen mit einem elektronischen Programm erstellt werden, müssen die elektronischen Dateien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Diese Dateien dürfen nicht verändert werden. Die Ausnahmen werden am Ende dieses Artikels beschrieben. Unveränderbare elektronische Rechnungen erstellen Steuerberater, Rechtsanwälte, Dienstleister und Handwerker mit dem COLLEGA-HSC Fakturierprogramm.
Das Bundesdatenschutzgesetz wurde geändert
Durch das sogenannten Videoüberwachungsverbesserungsgesetz wurde geregelt, dass der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen, die sich auf öffentlich zugänglichen Plätzen oder Fahrzeugen befinden, besonders wichtig ist.
COLLEGA Verfahrensdokumentation
Die erste Version ist fertig und steht ab 15. Mai 2017 zum Download auf unserer Homepage zur Verfügung.
Ausbildungsunterhalt muss nicht unbegrenzt bezahlt werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 62/2017 vom 03.05.2017 auf seinen Beschluss vom 03.05.2017 (Aktenzeichen XII ZB 415/16) hin. Danach bestehen Grenzen für die Fortzahlung von Ausbildungsunterhalt.
Keine Gewerbesteuerbefreiung für ambulante Dialysezentren bis 2014
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 28/2017 vom 03.05.2017 auf sein Urteil vom 25.01.2017 (Aktenzeichen I R 74/14) hin. Danach sind ambulante Dialysezentren jedenfalls bis einschließlich 2014 nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Abgeltungsteuer
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 03.05.2017 zu "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016 (BStBl I S. 85) durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung" Stellung genommen.
Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 03.05.2017 Anwendungsfragen zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10.02.2015 (Aktenzeichen IX R 23/14) veröffentlicht.