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Einbauküche: Kosten für Erneuerung nicht sofort abziehbar

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 16.05.2017 zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung Stellung genommen. 
 
Vorangegangen war eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, über die wir in COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2016 berichtet haben.
 
In dem BMF-Schreiben vom 16.05.2017 wird nunmehr geregelt, dass das BFH-Urteil in allen offenen Fällen anzuwenden ist.
 
Lediglich bei Erstveranlagungen bis einschließlich 2016 kann die bisherige Rechtsprechung auf Antrag des Steuerpflichtigen angewendet werden. 
 
Das BMF hat das Schreiben vom 16.05.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
 
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 
 
22.05.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html

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