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Keine Abschreibung der Anschaffungskosten einer Vertragsarztzulasung

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 33/17 vom 17.05.2017 auf seine Urteile vom 21.02.2017 (Aktenzeichen VIII R 7/14 und VIII R 56/14) hin. Danach kann eine Absetzung für Abnutzung (AfA) auf einen Praxiswert und das miterworbene Inventar nur angesetzt werden, wenn Erwerbsgegenstand die gesamte Praxis und nicht nur eine Vertragsarztzulassung ist. 
 
Der BFH kam zu dem Ergebnis, dass das Wirtschaftsgut "Vertragsarztzulassung" nicht abschreibbar sei, da es keinem Wertverzehr unterliege.
 
Der BFH hat die Pressemitteilung 33/17 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof 
 
22.05.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
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Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html

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