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Schutzimpfungen eines Kindes getrennt lebender Eltern

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 82/2017 vom 23.05.2017 auf seinen Beschluss vom 03.05.2017 (Aktenzeichen XII ZB 157/16) hin. Danach kann ein Familiengericht entscheiden, ob ein minderjähriges Kind die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen bekommen soll, wenn die getrennt lebenden und sorgeberechtigten Eltern sich hierüber uneinig sind.

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