Revisionssicheres elektronisches Kassenbuch COLLEGA-HSC
Das elektronische Kassenbuch ist revisionssicher, wenn es nach den gleichen Regeln geführt wird, wie das Papierkassenbuch. Die Beachtung dieser Formalie erspart Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung.
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Es ist ganz einfach:
E-Bilanz Taxonomie 6.1. vom 01.04.2017 veröffentlicht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 16.05.2017 das für die E-Bilanz verbindliche Datenschema veröffentlicht.
COLLEGA-Muster zur Verfahrensdokumentation findet man im www.verfahrensdoku.shop
Die aktuelle Version vom Dezember 2018 der Mustervorlagen der COLLEGA-Verfahrensdokumentation umfasst über 560 Seiten und steht bei www.verfahrensdoku.shop zum Download bereit.
Einkommensteuer bei Vorsorgeaufwendungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 24.05.2017 zur einkommensteuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen Stellung genommen.
Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 34/2017 vom 24.05.2017 auf sein Urteil vom 25.01.2017 (Aktenzeichen I R 70/15) hin. Danach dürfen derartige Rückstellungen erst gebildet werden, wenn die Rechtspflicht durch den Erlass einer zusätzlichen Abholverfügung hinreichend konkretisiert ist.
Schutzimpfungen eines Kindes getrennt lebender Eltern
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 82/2017 vom 23.05.2017 auf seinen Beschluss vom 03.05.2017 (Aktenzeichen XII ZB 157/16) hin. Danach kann ein Familiengericht entscheiden, ob ein minderjähriges Kind die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen bekommen soll, wenn die getrennt lebenden und sorgeberechtigten Eltern sich hierüber uneinig sind.
Beschränkung des Verlustabzugs nach § 8c Satz 1 und § 8c Absatz 1 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weist in seiner Pressemitteilung 34/2017 vom 12.05.2017 auf seinen Beschluss vom 29.03.2017 - (Aktenzeichen 2 BvL 6/11) hin. Zitat aus dem Rubrum: "Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2018 rückwirkend zum 1. Januar 2008 eine Neuregelung zu treffen."
Drei Zeugen Testament ist nur bei akuter Todesgefahr gültig
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 03.05.2017 auf seinen Beschluss vom 10.02.2017 (Aktenzeichen 15 W 587/15) hin. Danach ist ein sogenanntes "Drei Zeugen Testament" unwirksam, wenn nicht nach Überzeugung der drei Zeugen akute Lebensgefahr besteht.