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Kein Schadensersatz für Silikonbrustimplantate

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 94/2017 vom 22.06.2017 auf sein Urteil vom 22. 06.2017 (Aktenzeichen  VII ZR 36/14) hin. Ein jahrelanger Rechtsstreit beschäftigte alle Instanzen der deutschen Zivilgerichtsbarkeit und den Europäischen Gerichtshof. Die von der Klägerin geltend gemachten Schadensersatzforderungen (Schmerzensgeld) wurden nunmehr endgültig zurückgewiesen.

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