Einladung zum Erfahrungsaustausch Verfahrensdokumentation
COLLEGA e.V. lädt ein zu einem Workshop
Erfahrungsaustausch Verfahrensdokumentation" am Montag, 24.07.2017 um 15:00 Uhr. Wir treffen uns im Eden Hotel Wolff, Arnulfstraße 4, 80535 München. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.
Die Veranstaltung ist für Mitglieder von COLLEGA e.V. kostenfrei. Der Kostenbeitrag für Nichtmitglieder beträgt € 119,00 (inkl. 19% USt.).
Die Veranstaltung ist für Mitglieder von COLLEGA e.V. kostenfrei. Der Kostenbeitrag für Nichtmitglieder beträgt € 119,00 (inkl. 19% USt.).
COLLEGA ist QuB und Umwelt zertifiziert
Bei einer festlichen Veranstaltung wurden am 26.06.2017 der COLLEGA die Urkunden über die Teilnahme am Umweltpakt Bayern
Gemeinsam Umwelt und Wirtschaft stärken" und
Betrugsschaden als Werbungskosten
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 42/2017 vom 28.06.2017 auf sein Urteil vom 09.05.2017 (Aktenzeichen IX R 24/16) hin. Geld, das ein Grundstücksmakler zum Erwerb einer Immobilie erhalten und unterschlagen hat, kann der Geschädigte als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung geltend machen.
Elektronisches Einkommensteuer Handbuch
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das amtliche elektronische Einkommensteuerhandbuch veröffentlicht.
Managerhaftpflichtversicherung und Insolvenzschaden
Das Handelsblatt veröffentlicht am 27.06.2017 unter dem Titel "Deckung abgelehnt" einen Artikel von Heike Anger zu der Frage, ob Directors-and-Officers-Versicherungen (D&O Versicherungen) einen Schaden ersetzen müssen, der als Folge eines zu spät gestellten Insolvenzantrags entstanden ist.
Rücktritt vom Kaufvertrag auch bei Verkauf an Kfz-Händler
Das Oberlandesgericht Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 23.06.2017 auf sein Urteil vom 16.05.2017 (Aktenzeichen 28 U 101/16) hin. Danach kann einem Kraftfahrzeughändler auch dann ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zustehen, wenn er das Fahrzeug in seiner Werkstatt überprüfen konnte.
Baumkontrolle
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg weist in seiner Pressemitteilung 36/2017 vom 26.06.2017 auf seinen Beschluss vom 11.05.2017 (Aktenzeichen 12 U 7/17) hin. Danach haftet eine Hausverwaltung nicht für den Schaden an einem geparkten Auto, der durch einen heruntergefallenen Ast entstanden ist.
Handy für trächtige Kühe
Das Online-Portal CRN veröffentlicht am 30.06.2017 einen interessanten Artikel, in dem es darum geht, dass trächtige Kühe aufgrund ihres Verhaltens über ein Gerät namens »Moocall« den Bauern alarmieren, wenn Wehen ausgelöst werden.