Am Freitag, 29.09.2017 findet der 140. COLLEGA-TAG in München statt. Die wichtigsten Themen:
Kassen-Nachschau ab 2018: Worauf müssen Berater sich und ihre Mandanten vorbereiten?
E-Mail-Sicherheit und Archivierung: Einfache, sichere und praxisnahe Lösungen werden besprochen.
Verfahrensdokumentation: Es geht nicht mehr ohne. Die COLLEGA-Mustervorlagen sind praxisnah und erleichtern die Erstellung für Kanzleien und ihre Mandanten.
Nachhaltige Steuerkanzlei: Ökonomische und Ökologische Lösungen erhöhen den Ertrag und dienen der Umwelt.
Beratungen bei der Erstellung von Verfahrensdokumentationen unter Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit eröffnen sehr interessante
neue Geschäftsfelder für Steuerberater.
Teilweise haben uns diese Themen schon bei den vorangegangenen COLLEGA-TAGEN beschäftigt. Seither hat sich viel getan und wir berichten über die eingetretenen Veränderungen und neuen Erkenntnisse.
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Das Bundesministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 02.08.2017 zur zeitlichen Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Steuerbefreiung und die Rücknahme des Verzichts Stellung genommen.
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Das Bundesministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 24.07.2017 zu Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des NATO-Truppenstatuts beim Erwerb von Kraftfahrzeugen aus einem Zollverfahren, der Verwendung von Kreditkarten für dienstliche Beschaffungen der amerikanischen Streitkräfte und der Berechtigung zur Ausstellung einer Eigenbestätigung Stellung genommen.
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Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung 50/2017 vom 02.08.2017 auf sein Urteil vom 17.05.2017 (Aktenzeichen V R 52/15) hin. Danach scheitert die Gemeinnützigkeit einer Freimaurerloge daran, dass sie keine Frauen als Mitglieder aufnimmt. Dieses Urteil könnte sich nach der Pressemitteilung des BFH auch auf die Gemeinnützigkeit von Vereinen auswirken, wie Männergesangsvereine, Frauenchöre oder Schützenbrüderschaften, wenn Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind.
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weist am 02.08.2017 auf seinen Beschluss vom 12.07.2017 (Aktenzeichen BvR 2222/12) hin. Danach sind die Pflichtmitgliedschaft zu Industrie- und Handelskammern und die daran gebundene Beitragspflicht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
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Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 04.08.2017 auf seinen Hinweisbeschluss vom 26.04.2017 (Aktenzeichen. 20 U 23/17) hin. Im Entscheidungsfall musste die Elementarversicherung aufgrund ihrer Versicherungsbedingungen keine Entschädigung bezahlen, weil das den Schaden verursachende Wasser nicht aus dem Rohrsystem ausgetreten ist, sondern nicht ablaufen konnte.
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Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 02.08.2017 auf sein nicht rechtskräftiges Urteil 19.06.2017 (Aktenzeichen 8 U 18/17) hin. Danach kann die Vereinbarung einer Altersgrenze unterhalb des gesetzlichen Renteneintrittsalters für GmbH-Geschäftsführer grundsätzlich zulässig sein. Das Gericht sieht das so, wenn gewährleistet ist, dass dem Geschäftsführer ab dem Zeitpunkt seines Ausscheidens eine betriebliche Altersversorgung zusteht.
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 31/2017 vom 17.07.2017 auf sein Urteil vom 27.07.2017 (Aktenzeichen 2 AZR 681/16) hin. Danach kann ein Arbeitgeber die aufgrund der durch Verwendung eines sogenannten "Keyloggers" gewonnenen Daten nicht als Grundlage für eine Kündigung verwenden.
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