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Digitale Transformation als Herausforderung zur Ertragssteigerung

Die digitale Transformation: Wir sind mitten drin. Papier wird durch die Elektronik ersetzt. Wir können das nicht verhindern. Also machen wir es uns zu Nutzen.
Das Finanzamt verlangt von jedem Unternehmer eine Verfahrensdokumentation. Das Finanzamt kommt ab 2018 zur unangekündigten Kassen-Nachschau. Betriebsprüfungen werden zu Systemprüfungen. Wir können das nicht verhindern. Also machen wir es uns zu Nutzen. Alle Umstellungen sollten in überschaubaren Schritten erfolgen. Und jede Änderung oder Anpassung muss mit einer Ertragssteigerung für die Kanzlei und den Mandanten verbunden sein. 

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Offene Ladenkasse auch für Dienstleister

Der Bundesfinanzhof hat auf seiner Homepage den Beschluss vom 12.07.2017 (Aktenzeichen X B 16/17) veröffentlicht. Danach kann auch ein Dienstleister - im Entscheidungsfall ein Gastwirt - in Fällen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung seine Kasse wie eine sogenannte "offene Ladenkasse" führen. 

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Abfindung für Verzicht auf Pflichtteilsanspruch

Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung 51/2017 vom 09.08.2017 auf sein Urteil vom 10.05.2017 (Aktenzeichen II R 25/15) hin. Danach ist es für die Anwendung der Steuerklasse nach dem Erbschaftsteuergesetz von Bedeutung, ob der Verzicht zwischen Geschwistern zu Lebzeiten des Erblassers oder nach dessen Tod wirksam ist. Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung geändert. 

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Gemeinnützige zeitnahe Mittelverwendung muss nicht vom Bankkonto des Spendeneingangs erfolgen

Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung 52/2017 vom 09.08.2017 auf sein Urteil vom 20.03.2017  (Aktenzeichen X R 13/15) hin. Eine wegen Förderung des Umweltschutzes gemeinnützige Körperschaft hat eine zweckgebundene Spende für ein Volksbegehren auf einem Bankkonto vereinnahmt und die Kosten für das Volksbegehren von einem anderen Bankkonto bezahlt. Entgegen der Ansicht des Finanzgerichts (FG) genügt es nach dem Urteil des BFH, wenn die projektbezogenen Aufwendungen von einem anderen Bankkonto der Körperschaft bezahlt werden. 

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Wohnungsschlüssel gestohlen - kein Versicherungsschutz

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 07.08.2017 auf seinen Beschluss vom 15.02.2017  (Aktenzeichen 20 U 174/16) hin. Die Hausratversicherung musste nicht für den Schaden des Diebstahls aufkommen, der entstand, weil der Wohnungsschlüssel wegen einer Unaufmerksamkeit der Besitzerin gestohlen wurde. 

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