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Richterliche Unabhängigkeit und Arbeitspensum

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 138/2017 vom 07.09.2017 auf sein Urteil vom 07.09.2017 (Aktenzeichen RiZ (R) 1/15, 2/15 und 3/15) hin. Zu entscheiden ist, ob und welche Disziplinarmaßnahmen gegen einen Richter möglich sind, der es auf weniger als die Hälfte Entscheidungen bringt, als der Durchschnitt der anderen Richter. 

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