140. COLLEGA-TAG am 29.09.2017
Es sind noch wenige Plätze verfügbar.
Die komplette Tagesordnung finden Sie hier.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und Teilnahme am 140. COLLEGA-TAG am 29.09.2017 in München.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch seine Pressemitteilung 58/2017 vom 13.09.2017 gerade noch rechtzeitig für das am 16.09.2017 beginnende Oktoberfest 2017 auf sein Urteil vom 03.08.2017 (Aktenzeichen V R 15/17) hingewiesen. Danach unterliegt der Verkauf von Wies'n-Brez'n an den Verkaufsständen, aber auch durch die in den Festzelten herumlaufenden "Brenzläufer" dem begünstigten Umsatzsteuersatz von 7%,
Das Finanzgericht (FG) Münster weist in seiner Pressemitteilung 11/2017 vom 15.09.2017 auf sein Urteil vom 17.08.2017 (Aktenzeichen 10 K 2472/16) hin. Danach sind die Zinsfestsetzungen mit Monatszinsen von 0,5% nicht rechtswidrig.
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seiner Pressemitteilung 28.08.2017 auf seinen Beschluss vom 09.08.2017 (Aktenzeichen 4 K 1404/17 Z) hin. Danach hat das FG Düsseldorf dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob es mit Europäischem Recht vereinbar ist, dass die Zollbehörden Unternehmen zur Mitteilung der Steuerdaten der Mitglieder ihrer Aufsichtsräte und (leitenden) Angestellten auffordern.
Die Zeitschrift "Der Betrieb" berichtet in seiner Ausgabe vom 15.09.2017, dass die Finanzministerkonferenz sich am 07.09.2017 mit dem Vorgehen von Bayern beschäftigt habe. Das Vorgehen sei eine "Aushöhlung der Erbschaftsteuer durch die Hintertür."
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 141/2017 vom 13.09.2017 aus seine Urteile vom 12.09.2017 (Aktenzeichen X ZR 102/16 und X ZR 106/16) hin. Danach müssen Reisende ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlung gegenüber dem Luftfahrtunternehmen geltend machen, bei dem der Flug gebucht wurde.
Das Finanzgericht (FG) Köln weist in seiner Pressemitteilung vom 01.09.2017 auf seinen Beschluss vom 03.08.2017 (Aktenzeichen 15 K 950/13) hin. Danach hat es dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zum Ausschluss des Sonderausgabenabzugs bei beschränkter Steuerpflicht vorgelegt.
Steuerberater Bernd Hage und Peter Hoffmann weisen in der Zeitschrift Steuerberatung 2017 Seite 361 auf eine zum 01.01.2018 in Kraft tretende Änderung hin: Die Beiträge der freiwillig gesetzlich Versicherten zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können bis zu drei Jahre rückwirkend angepasst werden.