Die Ertragssteigerung der Kanzlei ist das Hauptziel des Seminars bei der Steuerberaterkammer München am 26.10.2017. Ökonomie und Ökologie widersprechen sich keineswegs. Untersuchungen beweisen, dass umweltbewusstes Verhalten unmittelbar und sofort zur Erhöhung des Kanzleigewinns führt. Unter diesem Gesichtspunkt kann man der digitalen Transformation sogar Freude abgewinnen.
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Es war wieder ein hoch informativer Nachmittag. "Wir haben alle so viel in unseren Kanzleien zu tun, dass wir uns gut überlegen, zu welchen Veranstaltungen wir gehen" meinte eine Teilnehmerin, die regelmäßig zum COLLEGA-TAG kommt. Gerne stellen wir bei Interesse die verfügbaren Skripten von Vorträgen zur Verfügung. Das hat für die Teilnehmer den Vorteil, dass sie die Informationen elektronisch verfügbar haben. Nichtteilnehmer können sich gerne informieren. Die Ergebnisse der teilweise sehr lebhaften Diskussionen kann man nicht wiedergeben. Sie waren wieder für alle - auch für die Referenten - sehr informativ und zukunftsweisend. Der Vorstand von COLLEGA bedankt sich bei allen Teilnehmern und Referenten für ihre Mitwirkung.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in einem Schreiben vom 22.09.2017 darauf hin, dass sich das Vorsteuer-Vergütungsverfahren auf Grund der Mantelverordnungen 2014 und 2017 geändert hat.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29.09.2017 eine Pressemitteilung veröffentlicht, nach der am 30. September "der erste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen Deutschland und 49 Staaten und Gebieten" beginnt.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 60/2017 vom 27.09.2017 auf sein Urteil vom 11.07.2017 (Aktenzeichen IX R 36/15) hin. Der BFH hat seine langjährige Rechtsprechung aufgrund der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23. Oktober 2008 geändert und gleichzeitig eine Vertrauensschutzregelung verkündet.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 27.09.2017 auf die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2018 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2018 hingewiesen.
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KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER weisen in ihrem Newsletter 30/2017 vom 28.09.2017 auf drei Urteile des EuGH vom 21.09.2017 in den Rs. C-616/15 Kommission/Deutschland), C-326/15 (DNB Banka) und C-605/15(Aviva) hin, nach denen nur gemeinwohlbezogene Tätigkeiten in Sinne von Art. 132 MwStSystRL nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG steuerbefreit sind. Banken und Versicherungen kommen nicht in den Genuss der Steuerbefreiung.
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Die Bundesregierung hat auf ihrer Homepage einen Hinweis auf neue Gesetze, die zum 01.01.2017 in Kraft getreten sind, veröffentlicht.
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