Es ist eine jahrelange Tradition: Der COLLEGA-TAG im November stellt die Bestandsaufnahme der Arbeit eines Jahres dar. Das exponentielle Wachstum in der digitalen Welt führt dazu, dass unsere Themen Neuigkeiten umfassen, die vor einem Jahr noch nicht bekannt waren oder als weit entfernt wahrgenommen wurden. Wir haben Aussteller und Referenten gebeten, ihre Produkte in Kurzreferaten zu erläutern. An einem Nachmittag zeigen wir Ihnen sehr viele Neuigkeiten, die Ihre Kanzleiorganisation schon heute beeinflussen und verändern werden. Damit halten wir Sie aber auch auf dem Laufenden über die in naher Zukunft zu erwartenden Änderungen und Möglichkeiten.
Die 12 Themen sind: (1) Digitaler Arbeitsplatz 4.0., (2) End-zu-End verschlüsselte E-Mails, Briefe und Rechnungen, (3) Portal für interaktive Dokumentenbearbeitung mit Mandanten, (4) EU-Datenschutzgrundverordnung, (5) Fachliteratur im Online-Portal suchen, (6) Homepage und Kanzleimarketing, (7) Betriebliche Altersversorgung, (8) Digitalisierung im Kanzleialltag, (9) Analysebericht für die Digitalisierung von Mandantenbetrieben, (10) Kassen-Nachschau, Kassenbuch, Gastrokasse, (11) Verfahrensdokumentation, (12) Aktueller Block. Einladung
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Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 161/2017 auf sein Urteil vom 18.10.2017 (Aktenzeichen VIII ZR 32/16) hin. Ein Reitlehrer und Pferdeausbilder hatte ein ausschließlich für seine privaten Zwecke ausgebildetes und trainiertes Pferd verkauft. Der BGH stelle fest, dass er bei dem Verkauf des Dressurpferdes nicht "in Ausübung" seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit als Reitlehrer und Pferdeausbilder gehandelt habe. Ein Zusammenhang zu seiner beruflichen Tätigkeit sei allenfalls äußerlicher Natur gegeben gewesen.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.10.2017 die "Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2016" veröffentlicht.
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Die Bundesregierung weist in einer Pressemitteilung vom 19.10.2017, darauf hin, dass ab 19.10.2017 die nachfolgend beschriebenen Tatbestände deutlich härter bestraft werden:
Nichtbilden einer Rettungsgasse, Telefonieren am Steuer und Verdecken des Gesichts.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seinen Pressemitteilungen 162/2017 und 163 auf mehrere Beschlüsse vom 18.10.2017 (Aktenzeichen: I ZB 4/17 , I ZB 3/17, I ZB 106/16, ZB 105/16) hin. Danach können dreidimensionale Zeichen schutzfähige Marken sein.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit dem am 18.10.2017 veröffentlichten Urteil vom 27.06.2017 (Aktenzeichen IX R 37/16) entschieden, dass auch eine Zweit- oder Ferienwohnung, die vom Steuerpflichtigen gemeinsam mit seinen Familienangehörigen oder einem Dritten bewohnt wird, unter die Befreiungsvorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG fällt.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.10.2017 ein Schreiben "Steuerliche Folgen der Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister" veröffentlicht.
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat bereits am 22.06.2016 einen "Entwurf eines IDW Praxishinweises 1/2016: Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems gemäß IDW PS 980" veröffentlicht.
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