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141. COLLEGA-TAG am 24.11.2017 - in wenigen Wochen ist es wieder soweit

Zwölf spannende Punkte an einem Nachmittag. Wie immer bekommen die Teilnehmer wertvolle Informationen kurz und prägnant serviert. Wenn ein Thema für einen Teilnehmer derzeit nicht aktuell ist, versäumt er nicht viel Zeit und hat dennoch die wichtige Grundinformation. Sofort nutzbare Themen können an Ort und Stelle vertieft werden. Alle Referenten stehen während des ganzen COLLEGA-TAGES zur Besprechung und Beratung bereit. Wer Zeit und Lust hat, nutzt unser gemeinsames gemütliches Abendessen zum wertvollen Gedankenaustausch. Auf den COLLEGA-TAG folgt das erste Advent-Wochenende, das viele auswärtige Kollegen zum vorweihnachtlichen Bummel in der festlich geschmückten Stadt München nutzen. Wir freuen uns, wenn Sie den 141. COLLEGA-TAG durch Ihre Teilnahme bereichern. Die Einladung finden Sie hier.

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Wohnungseigentumsrecht: Flüchtlingsunterkunft

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 167/2017 vom 27.10.2017 auf sein Urteil vom 27.10.2017 (Aktenzeichen V ZR 193/16) hin. Im  Urteilsfall hat der BGH es zugelassen, dass ein Teileigentum, das laut Teilungserklärung als Altenpflegeheim dienen sollte, auch zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden konnte.

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COLLEGA-Verband für EDV und Kanzleiorganisation
für Angehörige der steuer- und rechtsberatenden
sowie wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

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