Zwölf spannende Punkte an einem Nachmittag. Wie immer bekommen die Teilnehmer wertvolle Informationen kurz und prägnant serviert. Wenn ein Thema für einen Teilnehmer derzeit nicht aktuell ist, versäumt er nicht viel Zeit und hat dennoch die wichtige Grundinformation. Sofort nutzbare Themen können an Ort und Stelle vertieft werden. Alle Referenten stehen während des ganzen COLLEGA-TAGES zur Besprechung und Beratung bereit. Wer Zeit und Lust hat, nutzt unser gemeinsames gemütliches Abendessen zum wertvollen Gedankenaustausch. Auf den COLLEGA-TAG folgt das erste Advent-Wochenende, das viele auswärtige Kollegen zum vorweihnachtlichen Bummel in der festlich geschmückten Stadt München nutzen. Wir freuen uns, wenn Sie den 141. COLLEGA-TAG durch Ihre Teilnahme bereichern. Die Einladung finden Sie hier.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.10.2017 sein Schreiben vom 09.10.2017 veröffentlicht: "Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV; Anlage EÜR 2017". Das Schreiben umfasst 8 Anlagen, davon sind rund 10 Seiten Erläuterungen.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23.10.2017 ein Anwendungsschreiben "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)" veröffentlicht. Das Schreiben umfasst 8 Seiten mit zahlreichen Beispielen.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26.10.2017 ein Anwendungsschreiben "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr" veröffentlicht.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 167/2017 vom 27.10.2017 auf sein Urteil vom 27.10.2017 (Aktenzeichen V ZR 193/16) hin. Im Urteilsfall hat der BGH es zugelassen, dass ein Teileigentum, das laut Teilungserklärung als Altenpflegeheim dienen sollte, auch zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden konnte.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 168/2017 vom 27.10.2017 auf sein Urteil vom 25.10.2017 (Aktenzeichen XII ZR 1/17) hin. Ein Vertrag über Werbeflächen an einen Kraftfahrzeug verlängert sich nach einer Laufzeit von 5 Jahren nicht automatisch um 5 weitere Jahre.
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 48/2017 vom 26.10.2017 auf Urteil vom 26.10.2017 (Aktenzeichen 6 AZR 158/16) hin. Das Gericht sah eine beiderseits verlängerte Kündigungsfrist als unangemessen an.
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Noerr beschreibt in seinem Newsletter vom 26.10.2017 unter dem Titel "Erste Praxisgrenzen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs" Einzelheiten zum Praxiseinsatz. Ab dem 01.01.2018 ist die Einrichtung eines beA für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt vorgeschrieben.
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