Wir erzählen Ihnen nicht, was Sie tun sollten und lassen Sie dann alleine bei der Umsetzung unserer Vorschläge. Sondern: Wir begleiten Sie in die digitale Transformation. Schritt für Schritt, denn Sie müssen Ihr laufendes Tagesgeschäft ja trotz Umstellung weiter erledigen. Nutzen Sie am 141. COLLEGA-TAG diesen Nachmittag - das zahlt sich aus. Wie freuen uns auf Ihre Teilnahme. Die Einladung finden Sie hier.
Weiterlesen
Drucken
E-Mail
COLLEGA-Hinweise: Das Merkblatt zur Vorbereitung auf die Kassen-Nachschau ist endlich fertig geworden. Es kann bestellt werden.
Weiterlesen
Drucken
E-Mail
Die Bundesregierung hat auf Ihrer Homepage Informationen zu Neuregelungen im November 2017 veröffentlicht.
Weiterlesen
Drucken
E-Mail
Der AGP - Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung hat am 30.10.2017 an die noch gar nicht vorhandene neue Bundesregierung den "Berliner Appell zu mehr Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand" gerichtet. 60 hochrangige Vertreter aus Unternehmen, Verbänden und Wissenschaft fordern darin die künftige Bundesregierung auf, bessere Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu schaffen.
Weiterlesen
Drucken
E-Mail
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.10.2017 ein Schreiben "Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken" veröffentlicht.
Weiterlesen
Drucken
E-Mail
Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung 66/2017 vom 25.10.2017 auf sein Urteil vom 30.08.2017 (Aktenzeichen XI R 37/14) hin. Danach muss ein Berufspokerspieler für Preisgelder oder Spielgewinne, die er "(nur) bei erfolgreicher Teilnahme an Spielen fremder Veranstalter erhält" keine Umsatzsteuer bezahlen.
Weiterlesen
Drucken
E-Mail
Das Finanzgericht (FG) Münster weist mit seiner Pressemitteilung 11/2017 vom 15.09.2017 auf sein Urteil vom 17.08.2017 (Aktenzeichen 10 K 2472/16) hin. Danach sind Nachzahlungszinsen in Höhe von 6% noch verfassungsgemäß. Das FG hat aber die Revision zum BFH zugelassen.
Weiterlesen
Drucken
E-Mail
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 03.11.2017 auf seinen rechtskräftigen Beschluss vom 10.10.2017 (Aktenzeichen 4 RBs 326/17) hin. Danach konnte durch das Vorbringen, Blasenschwäche sei die Ursache für zu schnelles Fahren gewesen, vor Bußgeld und Fahrverbot nicht schützen.
Weiterlesen
Drucken
E-Mail