Kassen-Nachschau - 8 Seiten COLLEGA-Hinweise
COLLEGA-Hinweise Kassen-Nachschau 11/2017 im Umfang von 8 Seiten sind fertig. Ein Musterexemplar steht hier zum Download zur Verfügung.
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Danke für die zahlreichen Buchungen. Die Veranstaltung ist ausgebucht. Wir freuen uns auf einen spannenden COLLEGA-TAG und werden im COLLEGA-Wochen-Ticker über den Verlauf berichten. Nachfolgend finden Sie die Termine der COLLEGA-TAGE in 2018. Wir empfehlen, sie schon jetzt in den Kalender einzutragen.
Das IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH weist am 17.10.2017 darauf hin, dass Amazon seinen Händlern auf Wunsch eine Softwarelösung anbietet. Aber da gibt es noch eBay, Taxdoo und weitere. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich schon geäußert, die Finanzverwaltung will Gesetze ändern. Nachfolgend ein kurzer Überblick.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit der Pressemitteilung Nr. 37/2017 vom 06.11.2017 die "Düsseldorfer Tabelle" ab 01.01.2018 veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 06.11.2017 eine Rz. 57a in das BMF-Schreiben vom 24. Mai 2017 (BStBl I 2017, 820) eingefügt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 08.11.2017 unter dem Titel "Umsatzsteuer; Kreditgewährung als eigenständige Leistung; BFH-Urteil vom 13. November 2013, XI R 24/11" zu dieser Frage Stellung genommen und den Umsatzsteueranwendungserlass geändert.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 09.11.2017 die "Übersicht über die ab 1. Januar 2018 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland" veröffentlicht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 176/2017 vom 08.11.2017 auf sein Urteil vom 8.11.2017 (Aktenzeichen VIII ZR 13/17) hin. Danach ist die Verlängerung der in § 548 BGB geregelten Verjährungsfrist von 6 auf 12 Monate unwirksam.
COLLEGA wurde von Mitgliedern gefragt, wann die nächste Gemeinschaftsaktion zur Vernichtung von Datenträgern geplant ist. Es gibt noch keinen Termin. Wir fragen hiermit unsere Leser, ob Interesse und Bedarf hierfür besteht. Der Ablauf ist nach bewährtem Muster: COLLEGA bestellt zu einem bestimmten Termin ein Fahrzeug mit Einrichtung zum Schreddern von Datenträgern an einen gut zugänglichen und mit Parkmöglichkeiten versehenen Ort in München. Steuerberater bringen ihre Datenträger und können bei der Vernichtung anwesend sein. Die Kosten werden von den Teilnehmern anteilig getragen. Interessenten wollen sich bitte Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!: