Danke für die zahlreichen Buchungen. Die Veranstaltung ist ausgebucht. Wir freuen uns auf einen spannenden COLLEGA-TAG und werden im COLLEGA-Wochen-Ticker über den Verlauf berichten. Nachfolgend finden Sie die Termine der COLLEGA-TAGE in 2018. Wir empfehlen, sie schon jetzt in den Kalender einzutragen.
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Aus dem Programm COLLEGA-KanzleiPlus werden die Buchungsdaten an viele Buchführungsprogramme abgegeben. Die elektronisch vorhandenen Daten werden also automatisch übernommen. Die Weitergabe an die DATEV erfolgt derzeit in dem sogenannten "Postversandformat". Die DATEV wird dieses Format zum 31.12.2017 einstellen. COLLEGA bereitet zum Jahresende 2017 ein entsprechendes Update vor, so dass die Datenübernahme ab Januar 2018 wie bisher möglich sein wird. Bei Rückfragen steht das COLLEGA-Team gerne zu Verfügung.
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Das ist die neue Waffe der Finanzverwaltung gegen Unregelmäßigkeiten, insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben: Unangekündigt erscheint ein Finanzbeamter zur Durchführung einer sogenannten Kassen-Nachschau. Der Unternehmer muss den Finanzbeamten informieren, wie seine betriebliche Kasse organisiert ist. Führt er ein Papierkassenbuch, ein elektronisches Kassenbuch, eine "offene Ladenkasse" oder verwendet er eine Registrierkasse. Wird die Kasse täglich geführt und abgestimmt? Ist alles vollständig erfasst? Wenn der Prüfer Zweifel hat, kann er sofort zu einer ordentlichen Außenprüfung übergehen. Acht Seiten umfasst das Merkblatt "COLLEGA-Hinweise Kassen-Nachschau 11/2017", in dem die wichtigsten Einzelheiten beschrieben sind. Leseversion der COLLEGA-Hinweise
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in einem Schreiben vom 15.11.2017 darauf hin, dass die Neuregelung im Rahmen des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes nunmehr im BGBl I S. 2143 veröffentlicht wurde. im COLLEGA-Wochen-Ticker 21/2017 wurde schon darüber berichtet. Die Neuregelung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 10.11.2017 das "Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2018
bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind" zusammen mit zwei Tabellen veröffentlicht.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 17.11.2017 "Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen" ausführlich zu dem Thema Stellung genommen.
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Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hat in seiner Presseinformation vom 15.11.22017 auf sein Urteil vom 17.10.2017 (Aktenzeichen 13 K 76/17) verwiesen, in dem es entschieden hat, dass für eine Steuerfachangestellte kein Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn sie sich zum Steuerfachwirt fortbildet.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 180/2017 vom 16.11.2017 auf sein Versäumnisurteil vom 16.11.2017 (Aktenzeichen IX ZR 21/17) hin. Danach ist das Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten unpfändbar, wenn Altersvorsorgebeiträge tatsächlich gefördert worden sind.
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