Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Beschluss vom 16.12.2016 (Aktenzeichen X B 41/16) zu dem Begriff "Zählprotokoll" Stellung genommen. Der Satz „Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Kassenbericht, der auf Grundlage eines tatsächlichen Auszählens erstellt worden ist“ führte zu Überlegungen, dass die Erstellung eine Zählprotokolls künftig nicht mehr erforderlich sein könnte. Diesen Satz findet man in dem Beschluss des 10. Senats des BFH vom 16.12.2016 (X B 41/16, dort Randziffer –Rz. – 26). Ergänzung siehe COLLEGA-Wochen-Ticker 51-52/2017
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Die Steuerberaterkammer München veranstaltet am 02.02.2018 den traditionellen Ball der Steuerberater.
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Der Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH (DWS Verlag) hat das Merkblatt 24 "Gesellschafterversammlung GmbH - Vorbereitung, Ablauf und Protokollierung einer GmbH-Gesellschafterversammlung" und das Merkblatt 42 "Gesellschafterversammlung KG" - veröffentlicht.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 24.11.2017 "E-Bilanz; Übermittlungspflicht in Fällen atypisch stiller Gesellschaften gemäß § 5b EStG" zu der Frage, zu welcher Steuererklärung der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung des Betriebs des Inhabers eines Handelsgewerbes in Fällen der atypisch stillen Beteiligung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung gemäß § 5b Absatz 1 EStG zu übermitteln ist.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 28.11.2017 "Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2018" darauf hin, dass das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen wird.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 74/2017 vom 29.11.2017 auf sein Urteil vom 27.09.2017 (Aktenzeichen XI R 15/15) hin. Danach müssen Rechtsanwälte, die beratend für Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten tätig sind, dem Bundeszentralamt für Steuern Zusammenfassende Meldungen übermitteln.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 21.11.2017 einen Hinweis auf ein anhängiges Verfahren (Aktenzeichen XI R 26/17 Aufnahme in die Datenbank am 21.11.2017) veröffentlicht. Eine Steuerberatungsgesellschaft hatte mehrere Gesellschaften gegründet, um die Kleinunternehmerregelung beanspruchen und damit bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Mandanten keine Umsatzsteuer abrechnen zu können.
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Das Oberlandesgericht Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 24.11.2017 auf sein Urteil vom 18.10.2017 (Aktenzeichen 12 U 115/16) hin. Die nachträgliche Abrede, einen Teil einer Rechnung "schwarz" abzuwickeln, ändert den Vertrag insgesamt und führt zu dessen Nichtigkeit.
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