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Zählprotokoll ja oder nein - was soll der Steuerberater seinen Mandanten raten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Beschluss vom 16.12.2016 (Aktenzeichen X B 41/16) zu dem Begriff "Zählprotokoll" Stellung genommen. Der Satz „Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Kassenbericht, der auf Grundlage eines tatsächlichen Auszählens erstellt worden ist“ führte zu Überlegungen, dass die Erstellung eine Zählprotokolls künftig nicht mehr erforderlich sein könnte. Diesen Satz findet man in dem Beschluss des 10. Senats des BFH vom 16.12.2016 (X B 41/16, dort Randziffer –Rz. – 26). Ergänzung siehe COLLEGA-Wochen-Ticker 51-52/2017  

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E-Bilanz; Übermittlungspflicht in Fällen atypisch stiller Gesellschaften

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 24.11.2017 "E-Bilanz; Übermittlungspflicht in Fällen atypisch stiller Gesellschaften gemäß § 5b EStG" zu der Frage, zu welcher Steuererklärung der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung des Betriebs des Inhabers eines Handelsgewerbes in Fällen der atypisch stillen Beteiligung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung gemäß § 5b Absatz 1 EStG zu übermitteln ist.

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