Glück, Erfolg und vor allem beste Gesundheit wünschen wir für 2018
2018 wird ein interessantes Jahr. Wie immer werden wir uns bemühen, unsere Mitglieder und die Anwender der COLLEGA-Verbund-Programme bestmöglich zu unterstützen.
2018 wird ein interessantes Jahr. Wie immer werden wir uns bemühen, unsere Mitglieder und die Anwender der COLLEGA-Verbund-Programme bestmöglich zu unterstützen.
Die amtierende Bundesregierung hat auf ihrer Homepage eine Liste der Neuerung 2018 veröffentlicht. Der einleitende Text lautet: "Der gesetzliche Mindestlohn gilt ab 1. Januar ausnahmslos für alle Branchen. Wer seine Heizung auf erneuerbare Energien umstellen möchte, muss den Förderantrag vor der Auftragsvergabe einreichen. Der gesetzliche Mutterschutz gilt nun auch für Schülerinnen und Studentinnen. Diese und andere Neuregelungen treten im Januar in Kraft." Es ist eine sehr lange Liste:
Günter Hässel hat im IT-Forum "Steuerberater-Mittelstand" zu einer kontroversen Diskussion des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) Stellung genommen.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 14.12.2017 mitgeteilt: „Die Angabe „1. Januar 2018“ in der Anwendungsregelung des BMF-Schreibens vom 10. Oktober 2017 - III C 3 - S 7103-a/15/10001 (2017/0854904), BStBl I S. 1442, wird durch die Angabe „1. Januar 2019“ ersetzt.“
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 21.12.2017 die "Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und anderer Verordnungen vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I Seite 3906); Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2018" bekannt gemacht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.12.2017 die "die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom 1. Januar 2018. Die Liste tritt an die Stelle der Liste, die meinem Schreiben vom 17. Januar 2017 - III C 3 - S 7155-a/15/10003 (2016/1175252) -, BStBl 2017 Teil I S. 105, beigefügt war" bekannt gemacht.
Der Verlag Bundesanzeiger weist in einer Werbung darauf hin, dass man bei ihm den Europäischen Notfallausweis bestellen kann.
Der Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH (DWS Verlag) hat das Merkblatt 9/2017 "Eintritt in freiberufliche Praxen / Austritt aus Freiberuflerpraxen gegen Sachwertabfindung" veröffentlicht.