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Neuregelungen zum Januar 2018

Die amtierende Bundesregierung hat auf ihrer Homepage eine Liste der Neuerung 2018 veröffentlicht. Der einleitende Text lautet: "Der gesetzliche Mindestlohn gilt ab 1. Januar ausnahmslos für alle Branchen. Wer seine Heizung auf erneuerbare Energien umstellen möchte, muss den Förderantrag vor der Auftragsvergabe einreichen. Der gesetzliche Mutterschutz gilt nun auch für Schülerinnen und Studentinnen. Diese und andere Neuregelungen treten im Januar in Kraft." Es ist eine sehr lange Liste:

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Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.12.2017 die "die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom 1. Januar 2018. Die Liste tritt an die Stelle der Liste, die meinem Schreiben vom 17. Januar 2017 - III C 3 - S 7155-a/15/10003 (2016/1175252) -, BStBl 2017 Teil I S. 105, beigefügt war" bekannt gemacht. 

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