Die Steuerberaterkammer München veranstaltet am 28.02.2018 ein Tagesseminar unter dem Titel: "Aktuelle Hinweise zur Verfahrensdokumentation nach GoBD. Ab 2018: Kassen-Nachschau nach § 146b AO".
Referenten: Günter Hässel, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand (RAK) ist Verfasser der COLLEGA-Muster-Kopiervorlagen zur Verfahrensdokumentation und Referent von zahlreichen Seminaren, auch bei der Steuerberaterkammer München.
Stefan Müller, Regierungsdirektor beim Finanzamt Fürstenfeldbruck
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.12.2017 auf 124 Seiten Einzelheiten zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge hingewiesen.
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 02.01.2018 über die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2017 veröffentlicht.
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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am 27.12.2017 eine Pressemitteilung unter dem Titel "beA muss vorerst offline bleiben – Sicherheit und Datenschutz haben Priorität" veröffentlicht.
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Das Finanzgericht (FG) Köln weist in seiner Pressemitteilung vom 02.01.2018 darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Zweifel des FG Köln bestätigt und § 50d Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 für europarechtswidrig erklärt hat.
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Das Online Portal CRN (Computer Reseller News) beschäftigt sich in einem Beitrag vom 02.01.2018 damit, dass in den skandinavischen Ländern die bargeldlose Welt schon Realität ist. "Doch die Deutschen sträuben sich mit Händen und Füßen gegen die Abschaffung des Bargelds – die Zeit läuft gegen sie."
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Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung vom 19.12.2017 auf sein Urteil vom 19.12.2017 (Aktenzeichen XI ZR 152/17) hin. Danach kann eine Aufklärungspflichtverletzung der Bank einen Anspruch auf Ersatz der durch die gewählte Finanzierung entstandenen Mehrkosten zur Folge haben.
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Das Finanzgericht (FG) Köln weist in einer Pressemitteilung von 16.10.2017 darauf hin, dass der 10. Senat des Finanzgerichts Köln den Rechnungszinsfuß von 6% zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig hält.
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