Wir trauern um Winfried Wachter
Winfried Wachter ist im Alter von 96 Jahren verstorben.
Winfried Wachter ist im Alter von 96 Jahren verstorben.
Die Steuerberaterkammer München veranstaltet am 28.02.2018 ein Tagesseminar unter dem Titel:
"Aktuelle Hinweise zur Verfahrensdokumentation nach GoBD
und der ab 2018 neuen Kassen-Nachschau nach § 146b AO".
Mustervorlagen in www.verfahrensdoku.shop
Ihre Referenten:
Günter Hässel, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand (RAK)
Referent bei zahlreichen Seminaren und Verfasser der COLLEGA-Muster-Kopiervorlagen zur Verfahrensdokumentation
und
Stefan Müller, Regierungsdirektor beim Finanzamt Fürstenfeldbruck
"Abwehr von Schätzungen in der Betriebsprüfung und im Steuerstrafverfahren" lautet der Titel eines sehr lesenswerten Artikels von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Dirk Beyer in Neue Wirtschafts-Briefe (NWB) Heft 6/2018 Seite 356.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.01.2018 zur "Durchführung des Rentenfiskalausgleichs (Artikel 13 c DBA-Frankreich)" Stellung genommen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24.01.2018 dieses Schreiben veröffentlicht: "Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten; Nutzung von Brennstoffzellenfahrzeugen."
Der Bundesgerichtshof weist in seiner Pressemitteilung 23/2018 vom 31.01.2018 auf sein Urteil vom 31.01.2018 (Aktenzeichen- VIII ZR 105/17) hin. Danach kann ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 563 Abs. 4 BGB nicht auf die Annahme, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Klägers sei nicht gesichert, gestützt werden. Anstelle von Mutmaßungen seien objektive und belastbare Anhaltspunkte erforderlich.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main weist in seiner Pressemitteilung vom 22.01.2018 auf sein Urteil vom 17.01.2018 (Aktenzeichen Az: 4 U 4/17) hin. Eine große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss an den Insolvenzverwalter Honorare in Höhe von 2 Millionen Euro zurück bezahlen, da durch diese Zahlungen eine Benachteiligung der anderen Gläubiger bewirkt worden sei.
Das Niedersächsische Finanzministerium weist in seiner Pressemitteilung vom 30.01.2018 darauf hin, dass durch das Sturmtief Friederike Geschädigte durch steuerliche Maßnahmen unterstützt werden.