132.COLLEGA-TAG am 21.11.2014
Bitte, melden Sie sich an. es sind noch einige Plätze frei. Hier ist die Einladung
+++COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2014+++
10.11.2014
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10.11.2014
Die Umstellung ist jederzeit möglich. Mehr zur Übernahme aus Fremdprogrammen.
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10.11.2014
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 73/2014 vom 05.11.2014 darauf hin, dass er dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt hat, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass die Aufwendungen von Bürgern für ihre erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen sind, wenn diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden.
Diese Entscheidung kann nur begrüßt werden. Der BFH kommt zu dem Ergebnis, dass die Aufwendungen für die Ausbildung zu einem Beruf als notwendige Voraussetzung für die nachfolgende Berufsausbildung veranlasst und daher als Werbungskosten einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen sind.
Der BFH weist auch darauf hin, dass der Sonderausgabenabzug von 4.000/6000 € ungenügend ist und sich in vielen Fällen gar nicht auswirkt, weil während der Berufsausbildung meist keine Einnahmen vorhanden sind und eine den Verlustfeststellungen ähnliche Verrechnung mit den Folgejahren bei Sonderausgaben nicht gegeben sei.
Es ist zu wünschen, dass das Bundesverfassungsgericht den wohl begründeten Ausführungen des BFH folgt.
Der BFH hat die Pressemitteilung 73/2014 vom 05.11.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof.
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke
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10.11.2014
Der Bundesrat hat am 07.11.2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verschärfung der steuerlichen Selbstanzeige positiv beurteilt.
Es ist wohl davon auszugehen, dass die Neuregelung zum 01.01.2015 in Kraft treten wird.
Die wesentlichen Änderungen werden wohl sein:
Straffreiheit soll es nur noch bei einem hinterzogenen Betrag von bis zu 25.000 € (derzeit 50.000 €) geben. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eine Zuschlags abgesehen werden. Dieser Zuschlag beträgt 10% bei Beträgen von 25.000 € bis 100.000 €, 15% bei Beträgen von 100.000 € bis 1.000.000 € und 20% bei Beträgen von mehr als 1.000.000 € .
Die Meldung des Bundesrats besagt weiterhin: "Zudem dehnt der Gesetzentwurf die Verjährung auf 10 Jahre aus."
Der Bundesrat hat den Hinweis auf seinen Plenums-Beschluss vom 07.11.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesrat.
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10.11.2014
Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 06.11.2014, 07.11.2014 und 08.11.2014 darüber, dass Konzerne Milliarden an Steuern dadurch vermeiden, dass sie Gewinne über Niederlassungen in einem Niedrigsteuerland in Europa schleusen. Offenbar entspreche alles den gesetzlichen Vorschriften und damit liege de jure keine Steuerhinterziehung vor. Wenn man bedenkt, dass dem "normalen" deutschen mittelständischen Unternehmer - von Arbeitnehmern ganz zu schweigen - derartige Möglichkeiten nicht gegeben sind, beschleicht einen ein Gefühl der Ungerechtigkeit. Und das umso mehr, als diese "normalen" Steuerzahler mit verschärften Strafandrohungen zur Steuerehrlichkeit angehalten werden.
Man kann den Unternehmen und ihren Beratern, die derartige Möglichkeiten ausnutzen, keinen Vorwurf machen. Es gehört zu ihren legitimen Aufgaben und Pflichten, möglichst hohe Gewinn zu erzielen und dazu gehört auch, so wenig Steuern wie möglich zu bezahlen.
Alle Politiker und besonders diejenigen, die die Schlupflöcher ausnutzenden Unternehmer und ihre Berater beschimpfen, müssen sich fragen lassen, ob sie wussten, was sie taten oder ob sie diesen Zustand bewusst herbeigeführt haben. Denn sie sind es, die diese legale Steuerhinterziehung durch ihre Gesetze erst ermöglicht haben. Es wird höchste Zeit, dafür zu sorgen, dass die oft beschworene "Gleichmäßigkeit der Besteuerung" mehr wird, als nur eine Sprechblase.
Wie unbefriedigend das alles ist, erkennt man an einem anderen Land in Europa, das jahrelang auch deutsche Unternehmer mit Billigsteuersätzen anlockte - also dem deutschen Fiskus im Ergebnis Steuern entzog - und dann eines der ersten Länder war, das unter anderem deutsche Mittel in Anspruch nahm, um einer Staatspleite zu entgehen. Zur Rettung dieses Landes, weiterer Länder und der Banken mussten dann die Steuergelder der "normalen" Steuerzahler eingesetzt werden. Welche denn sonst, kann man sich zu Recht fragen!
Es ist ein Verdienst der Süddeutschen Zeitung, diesen Missstand nun anzusprechen. Dass sie an drei Tagen in Folge darüber berichtet, lässt hoffen, dass sich daraus der notwendige Druck auf die Politik ergibt, dieses Krebsgeschwür zu beseitigen.
Die Süddeutsche Zeitung legt auf ihrer Homepage vom 08.11.2014 um 14:24 Uhr mit einer Meldung nach über das Funktionieren der Netzwerks eines maßgeblichen Europäischem Spitzenpolitikers. Link zur Homepage Süddeutsche Zeitung.
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10.11.2014
(1) Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern (LSWB) gibt in seinem Praxisticker Nr. 424 vom 07.11.2014 wertvolle Hinweise über eine sehr kostengünstige Möglichkeit der Teilnahme an der Vollmachtsdatenbank.
(2) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 03.11.2014 ein Schreiben veröffentlicht, dem eine überarbeitete Fassung der am 10.10.2013 veröffentlichten Vollmacht für die Teilnahme von Berufsträgern an der Vollmachtsdatenbank beilag. Die Überarbeitung war erforderlich, damit künftig auch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer das Vollmachtsformular nutzen können.
Bisher erteilte Vollmachten gelten unbeschränkt weiter.
Der LSWB hat den Praxisticker 424 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage LSWB.
Das BMF hat sein Schreiben vom 03.11.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium.
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10.11.2014
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 03.11.2014 mit Allgemeinverfügung die Einsprüche und Änderungsanträge zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten in den Veranlagungszeiträumen 2006 bis 2011 zurückgewiesen.
Das BMF hat die Allgemeinverfügung vom 03.11.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium.
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10.11.2014
Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nr. 72/2014 vom 05.11.2014 auf sein Urteil vom 03.07.2014 (Aktenzeichen III R 52/13) hin. Danach besteht der Kindergeldanspruch bei einem dualen Studium bis zum Bacherlorabschluss und nicht nur bis zum Abschluss der praktischen Ausbildung.
Der BFH hat die Pressemitteilung Nr. 72/2014 vom 05.11.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzhof.
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10.11.2014
Der Bundesrat hat am 07.11.2014 die von der Bundesregierung vorgelegten Überlegungen zur Mietpreisbremse mit dem Bemerken, es sehe "Verbesserungspotential", behandelt. Er hat den Gesetzentwurf an die Bundesregierung zurückgegeben. Die Bundesregierung kann nun zu den Änderungswünschen des Bundesrats Stellung nehmen. Anschließend entscheidet der Bundestag.
Der Bundesrat hat den Bericht über seine Sitzung vom 07.11.2014 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesrat.
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10.11.2014